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Gebrauchsgraphik
- Bandzählung
- 2.1925, 2
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 34.4.487-2.1925,2
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Gebrauchs- und Reklamegrafik 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id397892187-192500203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id397892187-19250020
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-397892187-19250020
- Sammlungen
- Kunst
- Zeitgenössische Kunst
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Amtliche Wertgraphik und ihre Zweckmässigkeit
- Autor
- Helmberger, Franz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftGebrauchsgraphik
- BandBand 2.1925, 2 -
- DeckelDeckel -
- ZeitschriftenteilGewerbliche Anzeigen I -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AbbildungHolzschnitt von Ernst Böhm 4
- ArtikelAmtliche Graphik als Recht und Pflicht 5
- ArtikelDie Amtliche Graphik des Reichs und ihre Auswirkungen auf Kunst ... 7
- ArtikelDie Hoheitszeichen des Reichs 11
- ArtikelDie Neuen Deutschen Briefmarken 16
- ArtikelUrkunden und Drucksachen des Reichs 23
- ArtikelAmtliche Wertgraphik und ihre Zweckmässigkeit 26
- ArtikelDie Neuen Münzen des Reiches 27
- ArtikelDer Reichsadler - Eine Heraldische Betrachtung 33
- ArtikelDas Reich und die Länderwappen 44
- ArtikelDie Staatlichen Feiern der Reichsregierung 51
- ArtikelDie Musik bei den Staatlichen Feiern 61
- ArtikelKünstlerische Werbemittel bei besonderen Politischen Anlässen 63
- ArtikelEhrengaben des Reichs 71
- ArtikelSportliche Ehrenpreise des Reichs 73
- ArtikelReichsaufträge an das Handwerk 79
- ArtikelVeröffentlichungen des Reichskunstwarts über amtliche Formgebung 85
- ZeitschriftenteilBDG Mitteilungen 86
- ZeitschriftenteilGewerbliche Anzeigen II -
- DeckelDeckel -
- BandBand 2.1925, 2 -
- Titel
- Gebrauchsgraphik
- Autor
- Links
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AMTLICHE WERTGRAPHIK UND IHRE ZWECKMÄSSIGKEIT VON FRANZ HELMBERGER / DIREKTOR DER R EIC FIS D R U C KER EI u, ER den Gebrauchsgegenständen des alb täglichen Lebens stehen die staatlichen geldwerten Papiere, also die Banknoten, Briefmarken, Werts und Stempelmarken, Steuerzeichen und ähnliches an erster und wichtigster Stelle. Auf ihnen beruht nicht nur Handel und Wandel, sondern auch ein großer Teil des Staatsganzen, der Ordnung und der Sicherheit. Angesichts solchen Tatbestandes ist es höchste Pflicht aller für die Beschaffenheit der öffentlichen geldlichen Verkehrsmittel verantwortlichen Behörden und Per* sonen, diesem Teil amtlicher Graphik stete Aufmerks samkeit zu widmen, insbesondere auf Zweckmäßigs keit im Gebrauch und Schutz vor Fälschung zu achten. Obwohl zur.Zweckmäßigkeit eines Wertpapieres auch dessen möglichste Sicherung vor Nachahmung gehört, erfahren diese beiden Begriffe in der Wertpapiers technik doch verschiedene Würdigung, und die Ants wort auf die Frage nach Zweckmäßigkeit einer Banks note muß ganz anders lauten als etwa jene nach der Zweckmäßigkeit einer Briefmarke oder eines Steuers Zeichens. Die Banknote, die ihrem Wesen nach nichts anderes ist als ein Schuldschein auf dasVolksvermögen, wird nur dann zweckmäßig sein, wenn ihr Besitzer vor Schaden durch Fälschen hinreichend gesichert ist. Demzufolge muß ihr Schöpfer dem einen Ziel des technischen Schutzes alles übrige unterordnen, sein eigenes künstlerisches Wollen nicht ausgenommen. Solchen Schutz restlos zu schaffen, ist zwar bis heute keinem Sterblichen gelungen und wird auch solange nicht möglich sein, als Menschenhände nachschaffen können, was Menschenhände schufen. Kann man das Fälschen schon nicht verhindern, so kann man es doch erschweren und bis hart an die Grenze der Unmög* lichkeit bringen, indem man durch Wahl besonderer Rohstoffe für das Papier, eigenartiger Arbeitsweisen und ebensolcher Farbstoffe der Nachahmung Hindere nisse bereitet. Die Kenntnis dieser Schutzmaßregeln und ihre Anwendung am rechten Ort aber ist eine in ihren wichtigstenTeilen ungeschriebene — Wissen* schaft für sich, die dem freien Walten graphischer Kunst recht enge Grenzen zieht. Diese Wissenschaft bestimmt Stoff, Farbe und Stärke des Papieres, aus* nutzbare Druckfläche wie die Art und Vielfältigkeit des Druckes, Linienweite und Strichstärke des Zierats, der wiederum nicht von Menschenhand, sondern von Maschinen in stets neuer Form geschaffen werden muß. Sie errechnet mathematisch genau den Grad der Bildverzerrung an bestimmten Stellen, den Kreuzungs* winkel der Raster wie die Schwellungen und Perioden einzelner Wellenlinien in dem scheinbar unentwirr* baren Guillochenwerk. Auf technisch*wissenschaft* licher Grundlage beruhen auch die Farben und ihre Kontraste zueinander. Ganz anderer Art sind die Anforderungen nach Zweckmäßigkeit einer Briefmarke, eines Stempel* oder Steuerzeichens. Obwohl es auch Papiere von Geldwert mit Anreiz zur Fälschung sind, ist bei ihnen die Gefahr der Nachahmung sehr viel geringer als bei kursierendem Geld. Dagegen müssen äußere Form und Beschaffenheit sowie Wirtschaftlichkeit im Ver* brauch ihrem Verwendungszwecke vollauf genügen. Der große Bedarf wie die meist kurze Lebensdauer dieser Art Wertpapiere bedingen außerdem rasche Herstellung bei geringstem Kostenaufwand. Gerade diese beiden letzteren Erfordernisse spielen für die Zweckmäßigkeit eine große Rolle, weil sie eine dau* ernde Belastung und damit eine ebensolche Verringe* rung dermit ihrer Hilfe erzielten Erträgnisse darstellen. Ein treffliches Beispiel hierfür gibt uns die Brief* marke, die bei sehr hohen Anforderungen an tech* nischen Schutz und Sorgfalt in der Herstellung doch so gut wie nichts kosten darf. Dieses Ziel ist nicht anders zu erreichen als durch Massenanfertigung mittels leistungsfähiger und demgemäß auch kost* spieliger Maschinen und geringstem Papierverbrauch. Jede Veränderung der Markengröße, jede fühlbare Abweichung von den einmal als gut erkannten Roh* stoffen würde erhebliche Kosten an neuen Betriebs* mitteln, Maschinen und dgl. erfordern, und damit Ausgaben verursachen, welche letzten Endes dem Steuerzahler zur Last fallen müßten. Würde es der deutschen Reichspost etwa in den Sinn kommen, unsere gewöhnlichen Briefmarken auch nur um die Weite eines Perforierzähnchens, also um etwa 1,5mm in Höhe und Breite, zu vergrößern, dann wären neben der einmaligen Ausgabe von mehreren hunderttausend Mark für Erneuerung der Betriebseinrichtungen allein in der Reichsdruckerei und einerwahrscheinlichgleich großen Summe für die nötigen Umänderungen der Verwaltungseinrichtungen in den Postvertriebsstellen noch dauernde Ausgaben für höhere Herstellungs* kosten zu tragen, darunter auch der Mehrverbrauch von mehr als drei^Vaggons Briefmarkenpapier jährlich. Die Reihe ähnlicher Beispiele ließe sich nach Be* lieben verlängern, doch das Ergebnis wird stets das gleiche sein: Amtliche Wertgraphik ist Zweckmäßig* keitsarbeit. Sie kennt kein anderes Ziel als das der restlosen Erfüllung ihrer Aufgabe und fordert mit eiserner Strenge Ein* und Unterordnung aller Kräfte, die ihr dienen. Das ist hart, aber notwendig! Llart für den schaffenden Künstler, der immer wieder vor einem Berge von Hindernissen steht, die zu meistern er sich schier vergeblich bemüht, notwendig aber zum Schutze des Volksvermögens, für das Ansehen des Staates, unerläßlich für den ordnungsmäßigen Gang des öffentlichen Lebens. Und trotz alledem bleibt die Möglichkeit, künstlerische Wertarbeit zu leisten für jeden der mit ehrlichem Streben, mit Wissen und Können bemüht bleibt, Zweckmäßigkeit in Schönheit zu kleiden. 26
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