Darinnen berichtet wird, Wie man allerhand gebratene vnd gesottene Speisen, so auff Fürstliche vnd andere Taffeln getragen werden mögen, Nach Italianischer, vnd vornemlich Romanischer Arth, anschneiden, und auff der Gabel zierlich zerlegen soll
Das fünffte Capitel. Wie du Messer vnd Gabel/ nach Vorschneiders arth/ mit den gebräuchlichen Ceremonien/ zum Vorschneiden auffheben/ vnd in beyde Hände nehmen solst.