Darinnen berichtet wird, Wie man allerhand gebratene vnd gesottene Speisen, so auff Fürstliche vnd andere Taffeln getragen werden mögen, Nach Italianischer, vnd vornemlich Romanischer Arth, anschneiden, und auff der Gabel zierlich zerlegen soll
Das sechste Capitel. Mit was Ceremonien du einen Kappaunen mit dem Messer angreiffen/ mit der Gabel imbrochiren, vnd alßdenn zum Vorschneiden erheben solst.