Die Hochbauten. o B. Friedhöfe. 151 Es bestellen gegenwärtig im Innern der Stadt, in den Vorstädten, an den Grenzen des Weichbildes und ausserhalb der städtischen Flur 13 Begräbniss- plätze, von denen 10 in Benutzung, 3 geschlossen sind. Mit einer "einzigen Ausnahme (der neuen Annenfriedhofsanlage in Löbtau) sind diese Friedhöfe mit Mauern umgeben. Fahr- und Fusswege, meist mit Baumalleen versehen theilen das Terrain m Quarree’s für die Begräbnissstätten. welche aus einfachen' sogenannte Beihengräber, gelösten Grabstellen und erblichen Familienbeo-räb- mssen bestehen. Es ist entweder gestattet, die Todten nur in die Erde zu begraben oder gemauerte Grüfte herzustellen, in welchen die Särge neben- und übereinander frei aufgestellt werden, oder es können beide Modalitäten dem Eigentümer überlassen bleiben. In der Regel darf in einer einfachen Grab- s e e nicht mehr als eine Leiche beerdigt werden, wogegen es gestattet ist die gelosten Stellen m zwei Tiefen zu graben. Bas Eigenthumsrecht erstreckt sich bei den einfachen Kindergräbern auf 10, resp. 15 Jahre, bei den Gräbern ur Erwachsene auf 20 Jahre, bei den Familienbegräbnissstätten auf die Zeit des Bestehens eines Friedhofes. Ueber die meisten Grabstätten erheben sich Rasenhügel, von denen nur wenige des Schmuckes der Blumen und Pflanzen, eines Kreuzes oder eines Gedenksteines mit den Namen der Verstorbenen und der Angabe des Geburts und Todes-Tages und Jahres entbehren. Viele Gräber sind mit Einfassungen ' versehen, entweder in der schlichtesten Form von Bruchsteinen oder unter Anwendung von steinernen Zargen, auf welchen wiederum bei einer grösseren nzahl zum Schutz der Grabstätten eiserne oder steinerne Einfriedigungen aufgestellt sind. Denkmäler der verschiedensten Formen von Sandstein, Granit Sei pentin Marmor, sowie von Eisen zieren die Gräber. Von grösseren Dimen sionen und zumeist reicherer Ausstattung sind die Denkmäler der Familien ei bbegrabmsse der sogenannten Wandstellen, welche entlang der Friedhofs mauern m fortlaufender Reihe, umgeben von Einfriedigungen, gelegen. Bei en alteren Friedhofen sind diese Begräbnissstätten zum Theil ganz überbaut nd mit ausgemauerten Grüften versehen; sie wurden „Schwibbögen“ genannt sind jedoch bei den neueren Anlagen nicht mehr gestattet. Die Friedhöfe besitzen verschiedene Baulichkeiten für die Kapelle oder Parentationshalle. die Todtenhalle, die Todtenbettmeisterwohnung, mit welchen wiedeium .Zimmer für die Geistlichen, Warteräume für Leidtragende, Sections- znnnier und Locahtäten zur Aufbewahrung von Gerätschaften in Verbindung li 6 611 -i 61 S 6S nie ^ lrere Gebäude, in denen vorbezeichnete Räume egen, theils sind dieselben unter einem Dache untergebracht. Diese Gebäude sind hei den alteren Anlagen ohne allen künstlerischen Schmuck und dem Be- ' ur uisse oft nur mangelhaft entsprechend, bei den neueren Anlagen dagegen nach einheitlichem Plane, in würdigerer Ausstattung und stilgemässer Behand lung zur Ausführung gekommen. „ V ie Friedhöfe stehen unter Verwaltung der verschiedenen Religions- gememden. Nicht wenige Männer und Frauen, die sich um die Stadt Dresden,