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Germania
- Bandzählung
- 1.1894/95
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Germ.univ.158.m-1.1894/95
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id411898116-189500009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id411898116-18950000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-411898116-18950000
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Germania
- Autor
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hältnisse aufgegeben. Wollte das Land seine Unabhängigkeit wahren, so mufste es los von Rom, wollte es los von Rom, so mufste es den bisherigen hierarchischen Charakter seiner Ver fassung in eine weltliche und erbliche Herrschaft umwandeln. Niemals hatte der Orden gegenüber den Bischöfen des Landes auf seine Justiz-, Finanz- und Militäihoheit verzichtet; ja später war sogar der gröfste Teil von ihnen der Territorialmacht unterworfen worden. Das Kirchenwesen hatte sich stets in einer vollständigen Abhängigkeit vom Orden befunden. Hier hatte also der neue Landesherr lediglich anzuknüpfen, beziehungsweise weiter fortzubilden, um zu den gleichen Regierungs und Aufsichtsrechten gegen die Kirche zu gelangen, wie die übrigen protestanisch gewordenen Fürsten Deutschlands. So erblicken wir denn im Herzog tum Preufsen während des gröfsten Teils des 16. Jahrhunderts einerseits das Luthertum als die alle ändern Bekenntnisse ausschliefsende dominierende Kirchenlehre, anderseits ein um fassendes Leitungs- und Aufsichtsrecht der Herzoge gegenüber der Landeskirche. Erst seit König Sigismund III. hat sich dies Bild verändert: Polen, bis dahin ein Stelldichein der verschiedensten Konfessionen, ist durch jenen wieder ein fester Stützpunkt der katholischen Propaganda geworden. Und unermüdlich hat Rom gearbeitet, die Gunst dieser Lage für die Wiedergewinnung der ver lorenen Positionen auszubeuten. Das mitbelehnte Brandenburg bedurfte, wollte es anders bei dem bevorstehenden Aussterben der preufsischen Linie seine Ansprüche auf das Herzogtum durchsetzen, der Einwilligung des polnischen Lehnsherrn. Daran knüpfte König Sigismund an, indem er jene abhängig machte von der Freigebung des katholischen Bekenntnisses in Preufsen. Von seinen Ständen im Stich gelassen, sah sich der Kurfürst gezwungen, die Bedingung zu acceptieren. Durch den Vertrag vom 16. November 1611, durch welchen er sich und seinem Hause die polnische Eventualbelehnung und damit die Erb folge in Preufsen sicherte, wurde den dortigen Katholiken ausdrücklich freie Religionsübung, ungestörter Besitz ihrer Kapellen und Bethäuser, freier Zutritt zu Ämtern und Ehrenstellen ver sprochen. Aufserdem sollte ihnen auf Kosten des Kurfürsten innerhalb der nächsten drei Jahre in Königsberg eine katholische Kirche mit Kirch hof, Glockenturm und Pfarrwidmung errichtet und dieselbe unter die Diözesangewalt des erm- ländischen Bischofs gestellt und von jeder welt lichen Gerichtsbarkeit befreit werden. Endlich wurde den Katholiken das Patronatsrecht in einen Umfange verbürgt, welcher dem jus reformandi sehr nahe kam und die gröfsten Hoffnungen der Propaganda erwecken durfte. Alles dies mufste zugestanden werden, während gleichzeitig in Polen die Nichtkatholiken mit jesuitischer Feindseligkeit verfolgt zu werden anfingen. (Fortsetzung folgt.) Bücherbesprechungen. Wirtembergisches Urkundßnbuch. Herausgegeben von dem köngl Staatsarchiv in Stuttgart. Bd. VI. Stutt gart, 1894, Aue & Co. Der vorliegende sechste Band enthält nach den einleitenden Worten des verdienstvollen Herausgebers, Geh. Archivrat Dr. Stalin, die Urkunden der Jahre 1261 bis 1268 nebst zwei Nachträgen (bis ins 8. Jahrh. zurückgehend) zu sämtlichen Bänden. Es sind im ganzen 493 Urkunden, von denen 54 der Zeit vor dem Jahre 1261 angehören. Bisher UDgedruckt sind davon 307 Stücke, von welchen übrigens 34, darunter der gröfsere Teil der Herrenalber Urkunden, bereits in mehr oder weniger ausführlichen Auszügen veröffentlicht waren. Nur auszugsweise sind 42 Urkunden gegeben, die sich schon in anderen meist leicht zugänglichen Werken gut gedruckt finden; es sind namentlich solche, welche sich zwar auf württembergische Orte beziehen, aber von ehe maligen Klöstern herrühren, die aufserhalb des heutigen Königreichs Württemberg gelegen sind (z. B. vom Kloster Salem). Die Grundzüge bei der Herausgabe sind die selben geblieben wie bei den früheren Bänden; sie sind nach jeder Beziehung musterhaft zu nennen. Vielleicht wäre es zweckmäfsiger gewesen, sämtliche Nachträge für einen ErgänzuDgsband aufzusparen (wie bei den Monum. Zoller.), anstatt sie jedem einzelnen Bande anzuhängen. Mit dem Jahre 1268 (dem Ende des schwäbischen Herzogtums) ist die grofse Publikation zu einem vor läufigen Abschlufs gelangt.
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