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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Ministerialrat Schul,«.) gebauter Beamter und Angestellter gemacht hat, und entspricht einer gleichen Maßnahme des Reiches sowie einem Ersuchen des Reichsministers der Finanzen an die Länder, eine gleiche Regelung durchzuführen. In Sachsen wurde der Erlaß der Verordnung seinerzeit durch den Zentralverband der Angestellten ausdrücklich beantragt. Diesem Anträge glaubte die Regierung um so mehr stattgeben zu müssen, als der Landtag bei Verabschiedung dos Personalabbaugesetzes die Regierung dringend ersucht hatte, für anderweite Unterbringung der abgebauten Beamten und Angestellten auf jede Weise besorgt zu sein. Da auch jetzt noch mit dem Vorhandensein einer größeren Zahl von beschäftigungs losen abgebauten Beamten und Angestellten, die nur mit einmaligen Entschädigungssummen oder einem ge ringen Ruhegehalt abgefunden worden sind und die zum größten Teil keinen Anspruch auf Erwerbslosen« fürsorge haben, gerechnet werden muß, hält die Regierung die Aufrechterhaltung der Verordnung zurzeit noch für angebracht. Sie wird ihre Aufhebung veranlassen, sobald sich ergeben sollte, daß der größte Teil der ab gebauten Beamten und Angestellten anderweit Be schäftigung gefunden hat. Im übrigen ist von der Verordnung bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht worden. Präsident: Wir kommen zu Punkt 2 unserer Tages ordnung: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 179, den Personen- und Besoldungsplan der Landes Brandvcrsicherungsanstalt ans dasJahr 1925 betressend. Abgeordneter vr. Eckardt: Meine Damen und Herren! Die Vorlage des Besoldungsplanes soll doch nicht vorübergehen, ohne daß den Beamten der Landes- ls) Brandversicherungsanstalt an dieser Stelle Dank und ß ' Anerkennung für das ausgesprochen wird, was sie un verdrossen und in den schwierigsten Verhältnissen in der Zeit der Inflation geleistet haben. (Bravo! rechts.) Es soll hier betont werden, daß, wenn die Tätigkeit der Landes-Brandversicherungsanstalt in dieser Zeit im Lande nicht überall Beifall gefunden hat, das nicht die Schuld der Beamten und der Organisation gewesen ist, sondern die Schuld der sich überstürzenden Geld verhältnisse. Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich diesen Besoldungsplan ansehen, werden Sie bemerken, das es sich um eine große Verwaltung handelt, die gegen 300 Beamte, darunter 78 technische, umfaßt. Es wird Ihnen wahrscheinlich auch das Mißverhältnis aufgefallen sein, in dem die Besoldung der Spitzen zu der Be deutung des Amtes steht. Während bei allen übrigen öffentlichen Feuerversicherungsanstalten Deutschlands der Präsident in der Gruppe der Einzelgehälter steht und sein Stellvertreter in Klasse XIII, ist es hier in Sachsen bei der zweitgrößten derartigen Anstalt Deutschlands so, daß der Präsident in Klasse XIII und sein Stell vertreter in Klasse XII eingestuft ist Ich halte das für ungerechtfertigt, und ich glaube, daß auch die Kollegen, die den Verwaltungsausschüssen der Brandversicherungs anstalt angehören und den Umfang der Geschäfte dort kennen, meine Ansicht teilen. Wir haben schon lange diese Höherstufung beantragt, sind aber immer wieder vertröstet worden. Diese Frage möchte nun endlich entschieden werden. Mit der Höherstufung des Präsidenten hängt auch zusammen, daß eine Aufrückungsstelle für einen Techniker, den stellvertretenden Präsidenten, einen Oberregierungsbaurat, geschaffen wird. Während in ist allen übrigen Verwaltungen, wo eine größere Anzahl technischer Beamter beschäftigt ist, eine Aufrückungsstelle M vorhanden ist, ist das bei der Landes-Brandversicherungs anstalt nicht der Fall, obgleich gegen 78 technische Be amte dort vorhanden sind. Schon früher, glaube ich, konnte man sehen, daß die Landes-Brandversicheiungs- nstalt immer etwas stiefmütterlich behandelt worden t. Ich glaube, das ist auch jetzt noch der Fall. Man oll sich aber durch irgendwelche bureaukratische Bedenken nicht abhalten lassen, das zu tun, was man in anderen Ländern auch schon hat tun können. Bei der Bedeutung, die die Brandversicherungsanstalt für die Allgemeinheit besitzt, bei dem Umfang der Geschäfte und der Größe der Verantwortung dürfte es nicht mehr als recht und billig sein, diesem Wunsche zu entlprechen. Ich bitte den Haushaltausschuß L und im weiteren Zusammen hang auch den Besoldungsausschuß, diesen Wünschen wohlwollend gegenüberstehen zu wollen und ihre An nahme dem Landtage zu empsehlen. Abgeordneter Siewert: Der Besoldungsplan der Landes-Brandversicherungsanstalt gibt uns wieder einmal Anlaß, gegen die Art der Einstufung Front zu machen. Auch in diesem Besoldungsplan finden wir ein vaar Beamte in Gehaltsstufe II eingestuft. Wir haben schon oft im Landtag, ich glaube sogar unter Zustimmung aller Abgeordneten zum Ausdruck gebracht, daß es eine unwürdige Bezahlung ist, die einem Beamten gegeben wird, wenn er nach Gehaltsstufe II entlohnt wird. Wir nehmen dagegen ganz entschieden Stellung. Ebenso ist es mit den Beamten in Gruppe III. Ich glaube, diese Einstufung betrifft so wenig Personen, daß eine Gefähr dung des Etats oder irgendwelcher Finanzschichten durch die Höherstusung dieser untersten, am schechtesten bezahlten Beamten nicht erfolgen kann. Wir sind der Meinung, daß als unwürdig für einen Menschen auch D) noch die Bezahlung nach Gehaltsstufe V angesehen werden muß, daß sie beseitigt werden muß und daß Sachsen hier vorangehen sollte, um zu zeigen, daß eine Höher einstufung der am schlechtesten bezahlten Beamten durch führbar ist. Ich glaube, daß auch keinerlei Einspruch, auch nicht von feiten des Reiches, uns daran hindern könnte, diese Maßnahme durchzuführen, die meiner An sicht nach für das ganze Reich vorbildlich wäre. Ich glaube, jeder der Herren Abgeordneten wird verstehen, daß eine solche Höhereinstufung durchaus notwendig ist, wenn die betreffenden Beamten ein menschenwürdiges Dasein führen sollen. Von diesem Gesichtspunkte aus werden wir vor allen Dingen bei der Beratung im Ausschuß Stellung nehmen. Es muß festgestellt werden, daß hier der höchste Beamte der Landes-Brandversicherungsanstalt nach Gruppe XIII entlohnt wird, während man noch zwei Beamte hat, die nach Gruppe II entlohnt werden, das heißt, daß der höchste Beamte 800 bis 900 M. monatlich bekommt, während die Beamten in Gehaltsgruppe II monatlich 90 M. beziehen. Mit einer derartigen Differenz können wir uns nicht einverstanden erklären. Wirsind derMeinung, daß in dieser Hinsicht eine Änderung eintreten muß, und werden in diesem Sinne im Ausschuß vorstoßen. Präsident: Das Wort ist nicht weiter begehrt. Es ist beantragt, die Vorlage Nr. 179 zur weiteren Beratung dem Haushaltausschuß 8 und, soweit der Besoldungsausschuß berührt ist, dann dem Besoldungs ausschuß zu überweisen. Wollen Sie dies beschließen? Einstimmig.
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