- 7 - Kat Glorie 4 umfaßt Anlagen, die in ihrem ■. 'juellen Charak ter gesichert erscheinen, aber keine oder nur geringe geschichtsideologiache Potenzen aufwoisen* Sie sind als Einzelbeispiele ungeeignet* In der komplexen Behandlung kleiner Gebiete wie in der Übersicht der Kreisentwick- lung sind sie voll zu berücksichtigen* Bo sind sie auch in Jede kartografische Bearbeitung einzubeziehen, Kategorie 5 umfaßt Anlagen fraglichen Charakters, die wissenschaftlich als Wehranlagen nicht oder noch nicht abgesichert sind, l Anschauung a- und Erkenntnis wert Ausgehend von der Tatsache, daß das sozialistische Ge- schichtsbewußtsein und damit auch das raarxistisch-lenini stische Geschichtsbild stets laistorische Wertungen ent hält uni auf immer höherer Stufe erzeugt, werden mit Anschauungs- und Erkenntniswert praktikable Prinzipien zur konkreten Einstufung der frühgeschichtlichen Wohn anlagen hinsichtlich ihrer geschichtsideologischen Po tenzen angoboten« Dabei darf die getrennte Verwendung dieser beiden Begriffe nicht zur Vernachlässigung der Einheit von sinnlicher Wahrnehmung und abstraktem Den ken im Erkenntnisprozeß führen, sondern sie erfolgt le diglich aus methodischen Gründen, Insgesamt geht es um die enge Verbindung des Geländebefundes mit entspre chenden historisch ideologischen Leitlinien, die aus der Ergänzung der Anschauung des bestimmten Objektes durch andere benachbarte archäologische Befunde ge wonnen werden kann. Der Anschauungowert bezieht sich auf den visuell erfaß baren Befund im Gelände und erfaßt die künstliche Llor- pholcgie der Erdoberfläche und darüber erhaltener Bau teile. Dabei können ;,nschauungswert und Erhaltungszu stand im engeren archäologischen Sinne voneinander ab- a^eichen, für den historisch interessierten Betrachter iso nicht die spezifische archäologische Schichtenfolge, sondern der sichtbare Gesamteindruck ausschlaggebend; deshalb kann auch eine archäologisch gestörte oder schichtenmäßig unklare Anlage bei einem instruktiven