— 548 — den, denn von hie aus noch schlechte insnection ge bt aucht, sondern alle gegen dem Hofe gelegt sindt- und nun für eine gerech- tigkeit geachtet werden wollen. Do aber je noch ein adjunctus sein solte. so gehörte dis ampt billich gen Adorff, welches das fornembste stedt- lin in dieser inspection; der pfarrher aber ist ein ehrlicher alter gottseliger mann, viel jar aber in Leipzig ein buch- setzer gewesen, welchs alles anzuzeigen ich mich ge Wissens halben schuldig erachtet. Weil auch Newkirchen, da der eine adiunctus residirt, ein marckflecken und aber Krebes nur ein dorff, dahin beyder theil in der wochen wenig leutt zur kirchen kom men, so stehet gleichsfals den hochachtbaren herrn in iren bedencken und gfallen, ob sie die predigten allein zu Olsnitz vorrichten oder gegen Adorff zum theil legen lassen wolten, dieweilen die personen wenig und in der stadt mehr schew und besserung pp. Was in diesen feilen mir bevholen wirdt, soll getrewlich und höchstes ver- mügens und vleisses geleistet werden. Und ob ich wohl meiner person Visitation gewertig, so hab ich aber aus dringender noth auch wollen anhen- gen, da meine besoldung alhie sehr gering, in allem 174 fl. ertregt. Derwegen mir es schwehr, visitations und in- spections hendel one schaden meiner armen haushaltung notthurfftig zu vorrichten. Bitte derhalben. das meiner armen person mit zulag auch etwa gedacht werde; denn je alles von tag zu tag ersteigert und erhöhet wirdt. Ich kann auch dieses nicht Vorhalten, das ich bey dieser inspection nicht ein briefflein gefunden, one ein alt widumsbuch, so anno 33 oder da herum in churfurstlicher Visitation vorzeichnet; wie offt aber und welcher gestalt sich bisher vorenderung zugetragen, darinnen ist nicht ein wörtlin zu befinden. Derowegen die hohe notthurfft erfordert, ein new widumbsbuch auffzurichten, darauff ich auch bevhel und instruction gewertigte. Und do in solcher eil nach begeren und notthurfft die Visitation nicht vorrichtet, so bitten wir unterthenigst und demuthigst, der churfurst zu Sachsen und burggrave zu Magdeburg pp. unser gnedigster herr, sambt S. E. R. itzt verordneten werden zu dem mal mit uns armen ein- feltigen leutten, wie auch eingangs gebeten, gnedigste und günstige geduldung tragen.