Fs. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer fMtb. 6.) über Position 6 des aufierordenllicben AuSgabebudqttS, den Bau eines Grmnastums in Dresden, dann über das Königliche Decret Nr. 24, die Herstellung neuer Gebäude für das Gvmuasium zu Freiberg, uud endlich über das Königliche Decret Nr. 2, die Erbauung eines Nebengebäudes bei der Gvmuasial und Nealscbulanstalt zu Plauen betreffend. Eingegangen den 6. März 1872. (Pos. 6 des außerordentlichen Ausgabebudgels, Landt. - Acten, I. Abth. 1. Bd., S. 206, Königl. Decret Nr. 24, Landt.-Acten, I. Abth 2. Bd., S. 419 slg., Königl. Decret Nr. 3, Landt.-Acten, I. Abth. 3. Bd., S. 113 slg.) (^s werden im außerordentlichen Ausgabebudget unter Pos. 6 zur Erbauung eines neuen Gymnasiums in Dresden 80,000 Thlr. und in dem Königlichen Decrete Nr. 24 zur Herstellung neuer Gebäude für das Gymnasium zu Freiberg 50,000 Tylr. und in dem Königlichen Decrete Nr. 3 zur Erbauung eines Nebengebäudes der Gymnasial- nnd Realschnlanstalt zu Plauen 20,«>0o Thlr. gefordert. Hierüber Bericht erstattend, hat die zweite Deputation, Abth. 6., nachdem sie sich zuvor mit der Königlichen Staatsregierung behufs deren näheren Motivirung über die eingestellten Summen in Vernehmung gesetzt hatte, Fol gendes zu bemerken: I. Gymnasium zu Dresden. Die Staatsregierung findet zunächst die Nothwendigkeit der Errichtung eines dritten Gymnasiums in Dresden in dem Bevölkerungszuwachse begründet. Die Stadt Dresden, welche Beilage zur dritten Abtheilung, 51 1. Band.