372 Verträge bis 30. März dieses Jahres gebunden. Bon diesem Tage an steht es, dafcrn Genehmigung der Ständeversammlnng zu den Kaufabschlüssen nicht erfolgt sein sollte, den Verkäufern frei, ihrerseits von dem Kaufe zurückzutreten. War nnn die Deputation in Bezug auf die unbedingte Nothweudigkeit der Justizneubauten in Leipzig, sowie die schleunigste Inangriffnahme derselben zu einstimmigem Beschlusse gelangt, so vermochte sich dieselbe doch hinsichtlich der Acquisition des nurerwähnten Gebäudecomplexes nicht allenthalben zu einigen. Während nämlich die Minorität (Referent Starke) die Zweckmäßigkeit der Requisition, wie weiter unten ausführlich dargethan werden wird, allenthalben anerkannte, glaubte die Majorität (sämmtliche übrige Mitglieder der Depu tation) diesen Gebäudecomplex verwerfen zu müssen, einmal im Hinblick auf seine ihr unpassend erscheinende Lage, sowie wegen der theilweiseu Unbrauchbarkeit der vorhandenen Gebäude zu dem beabsichtigten Zwecke, und glaubte den Ansichten der Abgeordneten Schnoor und Genossen wenigstens zum Theil beistimmen zu sollen, welche unter Bezugnahme auf eben genannte Bedenken, sowie aus anderen Gründen, die in den Motiven ihres am 15. October 187l bei der Kammer eingereichten und von derselben am 19. October der'Deputation zur Bericht erstattung überwiesenen Antrags enthalten sind, einen Beschluß der Kammer da hin befürworten: 1. den oben besprochenen Ankauf der für Justizzwecke bestimmten Häuser in Leipzig zur Zeit nicht zu genehmigen, 2. das Kriegsministerium aufzufordern, den bereits begonnenen Casernenumbau des Schlosses Pleißenburg einstweilen zu sistiren, und 3. die hohe Staatsregierung zu ersuchen, durch einen Umbau des Schlosses Pleißenburg, wie derselbe auf dem beifolgenden Plane 8. in der Haupt sache angedeutet ist, die uöthigen Räumlichkeiten für die Zwecke der Justiz behörden rc. in Leipzig zu gewinnen, und diesen Bau mit thunlichster Beschleunigung in Ausführung zu bringen. In den Motiven zu diesem Anträge erkennen die Antragsteller die unabweis bare Nothwendigkeit der Errichtung neuer Justizgebäude selbst zwar ausdrücklich an, sind aber der Ansicht, daß passende Grundstücke hierzu in Leipzig vorn Königlichen Justizministerium Wohl vergebens gesucht werden würden, theils weil solche gar nicht vorhanden, theils weil, wenn das doch der Fall, dieselben nur für einen enorm hohen Preis zu kaufen sein würden. Sie schlagen daher vor, die beabsichtigten Neubauten auf dem Areal der Pleißenburg vorzunehmen, und empfehlen, die Ausführung in der Hauptsache nach dem von ihnen beigegebenen Plane zu bewirken. Sie sind der Ueberzeugung,