732 sondere für nothwendig erachtet wird, daß wenn diese Arbeit in einem Zeitraum von 18 — 20 Jahren wirklich vollendet werden soll, der Director desselben, wegen dessen Schwie rigkeit und Wichtigkeit, wohl von jeder Nebenbeschäftigung befreit zu lassen seyn möchte. Auch würden in diesem Falle einzelne Brigaden des Vermessungs-Personals aus Berg end Forstleuten und Milirairs zu bilden, und jede derselben, ohne jedoch die Stellung der Individuen gegen die der andern Brigaden zu verändern, unter die Subdirection eines Mannes von demjenigen Fache zu stellen seyn, zu welchem die Mitglieder der Bri gade gehörten, um auch die entfernteste unangenehme Reibung zu vermeiden. In Rücksicht der Cassenverhältnisse hat die Commission die von der Hauptcasse der Grundsteuern, welcher die Führung der Lasse übertragen gewesen ist, gefertigte Cassen- Uibersicht bcizufügcn, aus welcher hervorgehet, daß von den zu dem Geschäft der Commis sion aus der Steuercasse der Kreiölande zur Zeit ausgesetzten 30,000 Thlr.—-—-, die Summe von 29,506 Thlr. 1 Gr. —- bis jetzt verausgabt, und nicht mehr als 493 Thlr. 23 Gr. — - noch dermalen in Lasse vorhanden ist, indem 17,994 Thlr. 8 Gr. 10 Pf aus die Vermessung und Kartirung, und 9075 Thlr. —- —- auf die Abschätzung, hier über aber 2436 Thlr. 16 Gr. 2 Pf. zu außerordentlichen Ausgaben, insbesondere zu Be zahlung von Auslösungen, Reisekosten u. dergl. vorzüglich für die zugezogcnen Landwirth- schafts-Verständigen, verwendet worden sind. Da nun aber noch verschiedene, nicht unbedeutende Ausgaben in Rückstand sind, ins besondere die Vergütung für die von dem von Hornemann gelieferten Arbeiten, auch wie weiter unten zu erwähnen ist, ein Thcil des angcstcllten Personals noch vorhanden ist, und noch eine Zeitlang bcizubchalten seyn wird, so crgiebt sich hieraus, daß die Casse völlig erschöpft, und die auf dieselbe gewiesenen Ausgaben nicht mehr zu tragen im Stan de ist. Unter diesen Umständen hat man um so dringender auf ehemdglichste Einzahlung des von Seiten der Oberlaufitz zu übernehmenden Kostenbeitrags an von den Kreis landen bereits gewährten 30,000 Thlrn. ----- oder noch zu gewährenden Kosten, hin sichtlich dessen bei dem letzten Landtage eine ausdrückliche Bestimmung nicht getroffen worden ist, anzutragen. Bei diesem Verhältnisse der Casse hielt es die Commission für doppelte Pflicht, auf Kostenerfparniß Bedacht zu nehmen, und hat daher, von diesem Gesichtspunkt geleitet, nicht Anstaud genommen, das von ihr gebrauchte Dienstpersonal, in so fern dessen Beibe haltung nicht noch dringend erforderlich gewesen ist, ungesäumt zu entlassen. Insbeson dere ist dies rücksichtlich der fämmtlichcn Feldmesser, gegen 20 an der Zahl, der Fall ge wesen, welche überdies ihre Bezahlung nur nach Maaßgabe der vermessenen Fläche er hielten, auch fand eine gleichmäßige Entlassung des entbehrlichen Personals bei der Ab schätzung statt. Auf diese Weise hat sich das Dienstpersonal bis auf folgende Personen vermindert: 1. bei der Canzlei: 1.) ein Registrator, Namens Stenke, mit 25 Thlr. — - —