745 Städte - Risse in dem doppelten Maaßstabe der Fluren: 1) Stadt Meißen, 3) Stadt Kamenz, 2) Stadt Sayda, 4) Stadt Grimma, 5) Stadt Adorf. Fluren, welche auf ein Blatt gedruckt sind: im Meißner Kreife: Flur Bockwen, im Erzgebirgischen Kreise: Flur Hallbach, in der Oberlauf,h: Flur Schwosdorf, im Leipziger Kreise: Flur Weding, Flur Bahren, Flur Grethen auf 3 Blatt. Das Trübischthal 2 Blätter. 1. in dem gewöhnlichen und 5 , 1. in dem verdoppelten Maaßstabe. Merdurchlauchtigster rc. rc. rc. rc. rc. , In der unter dem 19. Ian. d. I. ehrerbietigst überreichten Darstellung unserer Ge- 1 schäftsführung, als der zu Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems attergnädigst i niedergesetzten Commission, haben wir in Betreff des Abschatzungswerks bereits vorläufig z geäußert, daß das hierbei zu beobachtende Verfahren wesentlicher Vereinfachung, und zwar unbeschadet der Richtigkeit und Genauigkeit desselben, fähig seyn dürfte. Bei der hohen ? Wichtigkeit dieses Punctes, für den Fall, daß der Fortgang des Geschäfts beschlossen wer- j den sollte, haben wir uns verpflichtet gehalten, hierauf unser Augenmerk mit besonderer S Aufmerksamkeit zu richten und daher den Abschätzungs - Commissar Blochmann angewiesen, 1 diesen Gegenstand mit thunlichster Beschleunigung in Erwägung zu ziehen und das Ergeb- st niß anzuzeigen, um solches zur allerhöchsten Kenntmß unverweilt bringen zu können. Nachdem nun letzterer hierüber unterm 16 d. M. Anzeige erstattet, auch solcher die ta- z bellarischen Beilagen unter ^4. und L., sowie einen Entwurf zu einem beabsichtigten neuen 9 Grundsteuer-Cataster beigefügt hat, so verfehlen wir nicht, solches alles Ew. :c. zu weise st ster Prüfung und allergnadigster Entschließung in Urschrift ehrerbietigst zu überreichen. Je n mehr bei einer über die Fortsetzung des Geschäfts zu fassenden Entschließung darüber Zwei» ft fel entstehen konnte, ob die von derCommission in der gedruckten Geschäfts-Anweisung zum § Behuf der Abschätzung vorläufig aufgestellten Grundsätze auch wirklich ausführbar wären, u und sich als solche praktisch bewähren würden, ohne sich in ein zu verwickeltes und schwer- ft - fälliges Rechnungswerk zu verirren und dadurch unnöthigen Kosten-Aufwand und Zeitver- ZZMlBand. 9-1 i? Z ' V *