748 und es dürfte daher, unsers unmasgeblichen Dafürhaltens nach, keinem Zweifel unter liegen, daß ein unter Zugrundelegung einer richtigen Vermessung und Karlirung, sowie einer Abschätzung nach festen wissenschaftlichen und praktischen Grundsätzen angelegtes Ka taster feinen Werth und seine Brauchbarkeit fortwährend behaupten werde, sobald man nur, in Rücksicht desselben, die bereits früher von uns ehrerbietigst in Antrag gebrachte Revision eintreten läßt, welche jedoch in Hinsicht der städtischen Grundstücke und etwa nach einem Zeiträume von 20 Jahren, bei den ländlichen Grundstücken aber wohl noch ' später, in der Regel für nothwendig zu erachten, und um so weniger aufhältlich, schwie rig und kostspielig seyn dürfte, je mehr bei der Gründung des Katasters mit Sorgfalt und unter thunlichster Beseitigung aller Willkühr, nach festen Grundsätzen und Bestim mungen verfahren worden ist, und dasselbe auch bei der Revision beobachtet wird. Indem wir uns beeilen Ew. rc. dies fernere Resultat unserer fortgesetzten Arbeiten ehr erbietigst vorzutragen, um es nach Allerhöchstdero weisestem Ermessen, in Verbindung mit unserer frühem Darstellung der unmasgeblichen Begutachtung der getreuen Stände unterwerfen zu können, fügen wir zugleich nachträglich die Abschätzung der Städte Meißen und Kamenz nach dem wirklichen oder anzunehmenden Miethsertrage, soweit nämlich die, rücksichtlich der Abgabenverhältnisse bis jetzt nicht ganz vollständig erlangten Materialien hierzu ausreichend gewesen sind, submiffest bei, und verharren in tiefster Verehrung Ew. rc. Dresden, rc. rc. am 20sten März Ferdinand von Reiboldt. 1830. Erlist Gustav von Gersdorf. Wilhelm von Schließen. Friedrich Samuel Möhnert. Karl Gottlob Heinrich Edelmann. Allerdurchlauchtigster rc. In dem über das von Ew. rc. uns unter dem 3ten August 1825. huldreichst übertra gene Geschäft der Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems am 19ten Januar d. I. erstatteten gehorsamsten Bericht haben wir uns erlaubt, insbesondere zwei Punkte als solche bemerklich zu machen, welche eine baldige allergnädigste Entschließung vorzugsweise zu erheischen schienen, nämlich die Deckung der noch erforderlichen Kosten und die Be stimmung über Beibehaltung oder Entlassung des bisherigen Arbeits-Personals. 1.) Was nun das Cassenverhältniß betrifft, so war, wie wir bereits damals pflicht- schuldigst angezeigt haben, die von den Ständen der alten Erblande zu diesem Geschäfte ausgesetzte Summe von 30,000 Thaler dermasen erschöpft, daß der Bestand nicht einmal zu Deckung der Besoldung an 318Thlr. 12 gr. — - auf den Monat März mehr aus reichend war. Deshalb hielt ich, der Deputirte der Ritterschaft der Creislande, mich