mann an 800 Thlr. — - — - und 598 Thlr. — - — - auf Canzley-Aufwand, beson dere Vergütungen, Reifcgebühren und fonstige Nebenkosten zu rechnen feyn, um deren huldreiche Gewährung wir vom Isten Juli d. I., fo wie um allergnädigste Entfchließung wegen der Kündigung noch vor Eintritt jenes Termins, wir um fo mehr ehrerbietigst zu bitten haben, da die dermaligen Geldmittel nicht weiter reichen dürften und wir unter den oben bemerkten Umstanden Bedenken tragen, vor Eingang höchster Entfchließung eine weitere Kündigung des Personals eintreten zu lassen, die wir in tiefster Ehrerbietung verharren Ew. rc. Dresden, am 31sten Marz 1830. rc. rc. Ferdinand von Reiboldt. Ernst Gustav von Gersdorf. Wilhelm von Schlieben. Friedrich Samuel Möhnert. Carl Gottlob Heinrich Edelmann. Dresden, am 3Isten Marz 1830. Da der Königl. Sachf. zu Vorbereitung eines neuen Grundsteuersystems verordneten » Commission über die Fortsetzung des von ihr begonnenen Geschäfts noch keine von Sr. K. M. und den getreuen Ständen zu fassende Entschließung bis jetzt zugekommen ist, l und es die Pflicht der Commission, besonders unter den dermaligen Cassenverhältnissen, ! dringend erheischt, auf thunlichste Ersparung der Kosten nach allen Kräften Bedacht zu l nehmen, so faßte man in Hinsicht des dermalen noch bei besagter Commission angestell- l ten Personals, dessen Entlassung und Beibehaltung, auch dessen Besoldung, unter zu hof- s fender allerhöchster, auch ständischer Genehmigung, folgenden Beschluß: 1. ) Das dermalen angestellte Personal wird in der bisherigen Maaße noch bis zu ) Ende Juni d. I. fortarbeiten und erhält bis dahin auch seinen bisherigen Gehalt. 2. ) Vom Isten Juli d.J. an werden die bei der Vermessung angcstellten beiden Geometer: j. Hr. Krausch und Hr. Tröger statt des bisherigen Gehaltes von .50 Thlr. — - — - nur 1 die Hälfte an 25 Thlr. — - — - monatlich, als Wartegeld, jedoch mit Vorbehalt der ) etwa erforderlichen Dienstleistung, erhalten. 3. ) Von demselben Tage an werden von dem übrigen Personale: Hr. Erpedicnr ? Münkner, so wie die Canzlisten Hr. Weiner und Hr. Mehlig, inglcichen der Canzlist und § Aufwärter Hr. Wackwitz hiermit ihrer Dienste entlassen. Indem die Commission dem genannten Personal ihre Zufriedenheit mit ihrer bisheri- 6 gen Dienstleistung zu erkennen giebt, versichert sie ihnen zugleich, daß diese hiermit aus- tz - gesprochene Entlassung keineswegs durch Mangel an gehöriger Erfüllung seines Berufs v veranlaßt worden ist, weshalb sich die Commission auch vorbehält, genannte Personen im