560 diesfalls festgesetzt werde. Eben so nothwendig erscheint es uns aber auch, die vierzehn tägige Frist, binnen welcher die Lokalerdrterung anzustellen ist, auf eine achttägige von Zeit der eingegangenen Anzeige herabzufetzen. In Ansehung der durch Frost betroffe nen Weinberge würde die Anzeige von der Mitte des Monats Mai an, bis zu Ende desselben zu bewirken seyn, in Betreff der Lokalbesichtigung aber bei Bestimmung des Regulativs vom 15tm December 1824- §. 2. es bewenden. Wir überreichen diese Bemerkungen mit der größten Ehrfurcht, mit der wir verharren Ew. K. M. Dresden, am Mm Marz 1830. rc. sammtliche anwesende alterblandische Stände von Ritterschaft und Städten. Deputations - Vortrag nach erfolgter Abnahme der Steuer-Hanptrechnungcn auf die Jahre 1821 bis mit 1824. Eingegangcn am 9. Mar; 1830. 3u Vollziehung des uns von den 1824. versammelt gewesenen Sächsischen Landstan- dcn mit allerhöchster Genehmigung ertheilten Auftrags zu Abnahme der Steuer-Haupt rechnungen auf die Jahre 1821 bis mit 1824, durch allergnadigstes Decret vom Mm Januar 1830 berufen, haben wir das Prüfungswerk in dem Zeiträume vom letztgedach- ten Tage an bis zum 26sim Februar dieses Jahres vollendet. Es haben uns sowohl alle von der Obersteuer-Bnchhalterei ausgehende Steuerrechnungen auf die gedachten Bewilligungsjahre, als auch Rechnungen der Fleischsteuer-Besoldungs-Casse auf die Jahre 1818 bis mit 1824, nebst Uebersichten über den Ertrag der Fleischsieuer in den Jahren 1816 bis mit 1824 zur Examination vorgelegen, lieber den Befund dieser gejammten Rechnungen ist bereits von uns unter dem 2tm Marz 1830 an Sr. K. M. von Sachsen unterthänigster Bericht erstattet worden. Da es in mehrerer Rücksicht wünschenswerth erscheint, daß die das vollendete Prüfungögeschaft betreffenden Acten mit den Acten, welche über die eben bevorstehende Abnahme der Steuer Hauptrechnungen auf die Jahre 1825 bis mit 1827 zu führen, zusammen verbunden würden, so dürfen wir Entschuldigung hoffen, wenn wir gegenwärtig mit Ueberantwortnng der bis jetzt gehaltenen Acten annoch Anstand nehmen. Jedoch geben wir uns unter solchen Umstän-