562 lich die Summe von 9,537 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. Die vorbezeichneten Obligationen sollen zurückgezahlt werden, nachdem sie durch das Loos heransgekommen, sind jedoch bis jetzt noch nicht mit Zur Verwesung gezogen worden. Nun hat gegenwärtig das Steuerära- rjum einen Uiberschuß von mehr als 700,000 Thlr. — - — - Es drang sich uns daher der Gedanke auf, ob es nicht vorth ilhaft sei, einen Theil jenes Überschusses zu Abentrichtung eines verhältnismäßigen Agio von dem Capitale der 3,516,000 Thlr. — - — - jetzt zu verwenden, sofern sich der allerhöchste Fiscus zu Annahme des Agio in dieser Maaße bereitwillig finden ließe. Es würde so für die Zukunft eine cur rente jährliche Ausgabe von 9,537 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. Agio von dem jährlichen Zinsenbe trage erspart, was unter weniger günstigen Cassenverhaltnissen dem Stenerärario sehr zu Statten kommen mochte. Auch wurde diesfalls bei künftiger Ausloosung der betreffenden Obligationen die aufhälterische Berechnung des Agio von jeder einzelnen zur Rückzah lung kommenden Obligation vermieden. Das Agio zu 71 pro Oent berechnet, betrüge von 3516,000 Thlr. — - — - die Summe von 272-490 Thlr. Sollte überdieß eine Reduction des Münzfußes eintrclen, so würde solches neue Schwierigkeiten bei künftiger Berechnung des fraglichen Agio zur Folge haben. Zugleich schien es dem Interesse des Steuerärarii zu entsprechen, wenn man die mehröeregten Stenerscheine, zu baldigster Ersparung des besonders zu vergütenden pro Out Zinsen, sobald es sonst thunlich, mit zur Verloosung ziehen wollte. 4.) Nachdem uns selbst die Nachtheile, welche daraus erwachsen, wenn Rechnungen erst nach Verfluß eines längern Zeitraums nach der Zeit, auf welche sie sich beziehen, der Prüfnng unterworfen werden, bei unserm eben vollendeten Geschäft fühlbar gewor den sind, so verehren wir in tiefster Dankbarkeit die von Sr. K. M. in der neusten Landtags-Proposition «ull IV. i. indirect erklärte Absicht, die zu Abnahme der Stener- hauptrechnungcn auf die drei letzten Jahre der laufenden Bewilligung niederzusetzende Deputation nach Befinden noch vor der nächstkünftigen allgemeinen Landesversammlnng einzuberufen. Wir richten daher für den Fall einer auf mehrere als auf drei Jahre er folgenden Steuer-Bewilligung an unsere verehrten Mitstände die Bitte, auf allergnädigste Erfüllung dieser von Sr. K. M. indirect zu erkennen gegebe nen Absicht und auf Einberufung der wohlermeldeten Deputation nach Verfluß von drei Jahren nach Ablauf der currenten Bewilligung in der Haupt-Bewilli« gungsschrift unterthänigst anzutragen. Dresden, am 5ren März 1830. Anwesende zu Abnahme von Steuerhanptrechnungen deputirt gewesene Stande von Ritterschaft und Städten. Christian Reinhard Graf von Wallwitz. Wilhelm Eberhard Ferdinand Pflugk. Curt Robert Freiherr von Welck. Carl Friedrich Fürchtegott Edler von der Planitz.