1043 daß von dem Ertrage dieser Abgabe zuerst Viertausend Thaler jährlich in einvicrteljährigen Raten zu Allerhöchstdero Renrkammer eingesendet werden^ die diese Summe übersteigende Mehreinnahme aber uns, den treugehorsamsten Ständen der Oberlausitz, zur Deckung der Beitrage zu den neuen und erhöheten Sraatsbcdürfnissen und dem sonstigen vermehr ten Steuer-Aufwande verbleibe, und vierteljährig an die von uns hierzu bestimmte Caste abgegeben werde. Wir bitten hierbei, daß es Ew. K. M. auch künftig bei der in dem Landtagsabfchiede vom Isten August 1824. zugesichertcn Befreiung der oberlausitzischen milden Stiftungen und öffentlichen Caffen vom Quittungsstempel bewenden lassen wollen. 6. ) Indem wir hicrnachst um die fernere Überlassung der Perfonensteuer in der bisheri gen Maaße um so mehr bitten, als die Tilgung der durch die letzten Kriegsereignisse so sehr vermehrten Schulden der oberlausitzischen Steuercassen nur äußerst langsam fort schreiten kann, offeriren wir dafür allerunterthänigst das feit einer langen Reihe von Jahre» bezahlte Aequivalcnt von Zwei Taufend Einhundert Neun und Fünfzig Thalern 19 Gr. 2 Pf. jährlich, halb zu Johannis und halb zu Weihnachten zahlbar. Was ferner 7. ) die bisher mit 539 Thlr. 22 Gr. — - jährlich entrichtete Beihülfe zum Straßen bau und deren erforderte Erhöhung um Eintausend Thaler anlangt, so haben Ew. K. M. wir wiederholt und zuletzt in den allerunrerthänigsten Schriften von den Provinzial- Landtagen Bartholomäi 1829. und Oculi 1830. unsere unvorgreiflichen Vorschläge zur baldigen Instandsetzung der wichtiger» Commerzialstraßen in der Oberlausitz eröffnet. Von Ew. K. M. allerhöchster Entschließung über diese Vorschläge ist die Bewilligung zum Straßenbau abhängig. Wir bitten deshalb, diese Bewilligung einstweilen bis zu Eingang der zu erwartenden allergnädigsten Resolution aussetzen zu dürfen, und wagen es um so zuversichtlicher auf die Genehmigung dieses Gesuchs zu hoffen, da wir vor Ab lauf der gegenwärtigen Bewilligungsperiode noch zweimal, und zwar an den willkürli chen Landtagen Bartholomäi und Elisabeth j. I., Gelegenheit haben, unsere Erklärung nachzuholen. Wir bewilligen sodann 8. ) die jährlich in das Getraide-Magazin zu Budisfin abzuschüttende Naturallieferung von Dreihundert Ein und Zwanzig Scheffeln 12 Metzen Korn und Drei hundert Ein und Zwanzig Scheffeln 12 Metzen Hafer, wobei wir uns dem von unfern erbländischen Mitständen ausgesprochenen Danke für die den Contribuenten nachzulassende Abführung in Gelde ehrerbietigst anfchließen, und übernehmen 9.) den zehnten Theil von den die alten Erblande und die Oberlaufitz gemeinschaft lich treffenden Landtagskosten, welchen wir auf uns zugekommene gehörige Berechnung der hiesigen Obersteuer-Caste restituiren lassen werden. Dagegen werden wir denjenigen Theil des Landtags-Aufwandes, welcher die Oberlausitz allein angeht, nach der in dieser Provinz bestehenden Verfassung und vermöge des uns zukommenden Subcollectations- rechts in jedem Steuerbezirke besonders aufbringen. 131 *