1044 L. Zu den neuen und erhöheten Staats- auch andern Bedürfnissen und Unterstüz- zungen bewilligen wir auf den oben angegebenen dreijährigen Zeitraum und zwar u) gemeinschaftlich mit unfern alterbländifchen Mitstanden tt.) jährlich 1. ) Siebzehn Taufend Thaler, als den zehnten Theil des erhöheten Militakr- bedarfs, wobei wir unsere Bitten mit den oben §. 7. 4. bei eben diesem Gegenstände aus gesprochenen Anträgen unserer alterbländifchen Mitstände wegen Einziehung des von den Schönburgifchen Receßherrfchaften zu erwartenden Beitrags und wegen zu machender Ersparnisse beim Militair-Etat verbinden; ferner 2. ) einen nach Höhe von zwölf Hunderttheilen des Ganzen zu berechnenden Beitrag zu dem über die Normalpreise ansteigenden Bedarfe bei der Natural-Verpflegung der Armee, wobei wir uns ebenfalls auf das von unfern alterbländifchen Mitständen §. 7. ar! 8. Gesagte beziehen; Z.) Vierhundert und Dreißig Thaler für die Universität Leipzig, indem wir uns wegen dieses Gegenstandes den in der Anlage unter E. enthaltenen Anträgen anschließen; 4. ) Dreißig Thaler zur Unterstützung der Heilanstalt für Blinde in Leipzig, und 5. ) Sechszehn Thaler für das Taubstummen-Institut ebendaselbst. /?.) An ein für allemal zu prästirenden Leistungen bewilligen wir, in der Hoffnung, daß Allerhöchstdiefelben die von den gejammten Ständen des Königreichs in der Schrift vom 24sten vorigen Monats eröffneten Vorschläge zu genehmigen geruhen werden, pro visorisch 1. ) Dreitausend Thaler zu dem Sr. Majestät dem höchstseligen Könige Fried- rich August zu errichtenden bildlichen Denkmale, ingleichen 2. ) Fünftausend Achthundert und Sechzig Thaler zum Bau eines für die Universität Leipzig bestimmten öffentlichen Gebäudes; b) gesondert von Ew. K. M. alten Erblanden werden wir 1. ) den bisherigen Beitrag von Fünfhundert Acht und Dreißig Thalern 12 Gr. — - jährlich zu Salarirung der der Provinz vorgefetzten Oberbehdrden zu Dres den, ingleichen 2. ) Zwanzig Thaler jährlich als das dermalige Quantum zur Unterstützung des Blinden-Jnstituts zu Dresden, fortzuzahlen nicht verfehlen. Haben wir nns auch, was diesen ktztern Gegenstand anlangt, wegen der in der Provinz bestehenden besonder« Ver hältnisse zur Theilnahme an der erbländischer Seits zugestandenen Gründung von Frei stellen nicht entschließen können, so dürfen wir doch voraussetzen, daß, in Berücksichtigung des von uns bewilligten Beitrags, auch Kranke aus der Oberlausitz gegen Zahlung des vollen Pensionsbctrags in das Institut werden ausgenommen werden. Wir stehen demnächst zwar nicht an, 3. ) Sechstausend Thaler jährlich als Zuschuß zur Unterhaltung der Oberamts- Regierung in Budissin zu bewilligen, wiederholen jedoch das schon früher ausgesprochene