sonders da schon zeither dergleichen Untersuchungen zuweilen an Ort und Stelle von den deputirten Ständen angestellt worden sind. Daß übrigens letztem bei diesen Local-Expeditionen ein freies Fortkommen, jedoch mit möglichster Kosten-Ersparniß, und eine tägliche Auslösung von 4 Gülden aus dem Bewil ligungs-Fond zuzugestehen seyn dürfte, wird man den Umständen angemessen erachten. 4. ) Da, dem Vernehmen nach, in der Waisenhaus-Anstalt zu Bräunsdorf zeither Pensionairs, welche nicht unter die Hilfsbedürftigen zu zählen, gegen Bezahlung desvol- len Betrags aller Kosten ausgenommen worden sind, fo glaubt die Deputation diese Maas regel für unersprießlich erachten zu müssen, weil dadurch verschiedene Zwecke in der Erzie hung und Verpflegung herbeigeführt, der Anstalt selbst Localien entzogen und Unterricht und Aufsicht unter mehrere getheilt, folglich minder wirksam, würden. Ueberhaupt müsse in dieser Anstalt der Zweck der Erziehung nach der Verschiedenheit der Geschlechter, nur auf Erlernung von Kenntnissen beschränkt bleiben, die zu Betreibung der Landwirthschaft oder eines Handwerkes oder gemeiner häuslicher Dienste und Fertigkeiten unumgänglich erforderlich seien, nicht weniger, zu Minderung des Aufwandes, die auf 120 Kinder anfänglich berechnete Anzahl wieder hergestellt und nur in dem Falle vermehrt werden, wenn die Mittel zu Unterhaltung einer größer« Anzahl sich ausreichend vorgefun den haben. Was die Heil- und Verpflegungs-Anstalt zu Sonnenstein betrifft, fo dürfte zu wün schen seyn, daß Ausländer daselbst keine Aufnahme fänden, weil dieselben ebenfalls die Dienste des Arztes und der übrigen Angestellten in Anspruch nehmen, ohne dem Institute irgend einen wesentlichen Vortheil zu gewähren. In Hinsicht der pnx. 256 gedachten Kalkbrennerei zu Bräunsdorf ist man der Mei nung, daß die zeither bestandene eigene Verwaltung derselben, da sie nicht unbedeutende Kosten verursacht hat, auch nur ungewisse Erfolge erwarten läßt, unvortheilhaft erscheine, vielmehr künftig an Privatpersonen oder an eine Gewerkschaft erbpachtweise zu überlas sen sey. 5. ) Wenn nach psx. 259. snd. e. durch die nunmehr verbesserte Einrichtung der An stalten die Anstellung eines zahlreicheren Personals veranlaßt worden ist, so glaubt man be merken zu müssen, daß vielmehr durch die erfolgte Verbesserung der Verwaltung eine Verminderung des Personals und folglich eine Kostenersparniß zu erwarten gewesen wäre, da durch die vollbrachte Sonderung der Institute die Verfolgung doppelter Zwecke in der Aufsicht, Pflege, Beköstigung u. s. w., bei nicht bedeutend vermehrter Anzahl der Pfleg linge, in Wegfall gekommen sei und überhaupt in der Natur der Sache zu liegen scheine, daß die einfachste Organisation einer Anstalt geringere Mittel zu ihrem Fortbestände er heische. 6. ) Ferner ist die Deputation der Meinung, daß die nach pnx. 261. sud i. beab sichtigte und zum Theil bereits versuchsweise bewerkstelligte Einrichtung des Rechnungs werts nach den Regeln der doppelten Buchhaltung, schwerlich den Kostenaufwand, wel- 134»