1,000 Thlr.-- - -als außerordentliche Unterstützung für die errichteten Stroh fiechtschulen, 3,000 - —- — - als außerordentliche Unterstützung zu Beförderung vaterländi ¬ scher Industrie. Um diese Bewilligungen zu decken,- sind VI. ) auch wir darin einverstanden, daß acl 1.) für die jährlich aufzubringenden Summen 76,281 Thlr. 18 Gr. — - aus dem Überschüsse des jährl. Ertrags der ordentlichen und gewöhnlichen Steuern, unter der von den Ständen angedeuteten Modalität, 398,871 Thlr. 14 Gr. —- aus den Ersparnissen bei der Steuercreditcasse, 68,500 Thlr. — - —- von dem Mehrbeträge des Stempel-Imposts, und ucl 2.) die sofort aufzubringenden Summen aus den disponiblen Beständen des Steuer-Aerars entnommen werden. Wie wir nun VII. ) in den vorstehenden Erklärungen unfern Verpflichtungen gegen Ew. K. M. und das Vaterland, soviel es nur immer die erhaltenen Instructionen, die besondern auf Recessen und Herkommen gegründeten Verfassungen und Gerechtsame, welche wir vertreten, und der uns angewiesene Standpunkt verstatten, zu entsprechen bemüht ge wesen sind; Also nimmt der Abgeordnete des Domcapituls des Hochstifts Meißen von dieser Gelegenheit den erwünschten Anlaß, die Versicherung der tiefsteil Ehrfurcht, und der unwandelbarsten Treue, womit gegen Ew. K. M. das Domcapitul erfüllt ist, devo- test zu erneuern, und um Allerhdchstdero fcrnern mächtigen Schutz, um die Fortdauer Ihrer Königl. Huld und Gnade für dasselbe, und um die gnädigste Erhaltung seiner so oft sanctionirten Verfassung, seiner Immunitäten, Privilegien und Capirulationen in gebührender Ehrfurcht und unter den aufrichtigsten Wünschen für Ew. K. M. und des gejammten Königl. Hauses Wohlfahrt zu bitten, auch das Domcapitul überhaupt, so wie sich selbst zu fortdauernder Huld und Gnade submissest zu empfehlen. Der Bevollmächtigte des Grafen zu Solms-Wildenfels ist von dem festesten Ver trauen in Unterthänigkeit belebt, daß Ew.K. M. sowohl den gegenwärtigen, als auch alle künftige Besitzer der Herrschaft Wildenfels bei dem vollständigsten Genüsse aller Gerecht same und Immunitäten, nach dem ganzen Umfange des im Jahre 1706- zwischen dem Allerdurchlauchtigsten Königl. Hanse Sachsen und dem Gräfl. Solms-Wiloenfels'schen Hause errichteten und allergn. confirmirten Necesses und nach dem Herkommen mit aller Kraft auch noch ferner schützen, und keinesweges, solchem entgegen, gestalten werden, daß aus der gegenwärtigen Bewilligung einiges Präjudiz in Ansehung obgedachter Herr schaft Wildenfels auf irgend eine Art und Weise entstehen möge, als warum der Bevoll mächtigte, seines Machtgebcrs unverletzliche Treue versichernd, allerunterthänigst bittet. Da hiernächst nach dem 14cm §. des zwischen dem hohen Königl. Hause Sachsen und den Grafen und Herren von Schönburg wegen der Herrschaften Glauchau, Walden-