316 von dem Ministerium des Kriegs beaufsichtigt und verwaltet. Es belief sich dasselbe am 1. Januar 1846 aus 1,852,366 Thlr. 3 Ngr. 4 Pf. und es wuchsen ihm in der dreijährigen Finanzperiode zu: 108,469 - 22 - 6 - zur Verstärkung der Armatur und der Dienstpfcrde, 10,942 - 5 - 4 - wegen Erhöhung der Naturalbeständc und den GeräthschaftSbeständen bei dem Militär-Magazin, es betrug daher am 31. December 1 848 das Gesammt- vermögen. ' 1,971,778 Thlr. 1 Ngr. 4 Pf. Es wird jedoch eine runde Summe von 1,972,000Thlr. S. 113 des Decrets angegeben. Die hohe Staatsregierung beabsichtigte, ein Verzeichniß des gejammten Staatsvermögens anfcrtigcn zu lassen; sie gesteht ein, daß bei der jetzigen Lage der Verwaltung die Beilage unter 0. Seite 212 nicht mehr ausreichen könne, um Nachweis über das Substantialvcrmögcn und die Aenderungen bei demselben zu geben, und sie wollte am 31. December 1851 eine Haupt inventur vornehmen lassen, um auf diese Grundlage künftig zu Ende jeder Finanzperiode den Zuwachs oder Abgang, den das Staatsvermögen erlitten hat, festzustellen. Wenn die Deputation auch nicht bezweifelt, daß sie diese Haupt inventur, wenn sie auch nicht wegen ihres wahrscheinlich sehr großen Umfangs der Rechenschaft beigedruckt wird, den Finanz-Deputationen der Ständcvcr- sammlung vorlegen wird, so glaubt die Deputation doch, der Kammer Vor schlägen zu müssen, da eine solche Vorlage nicht zugesichcrt wird, die hohe Staatsregierung in der ständischen Schrift zu ersuchen, die Hauptinventur, welche Ende December 1851 über den Activ- und Passivbestand des gejammten Staatsvermögens angefertigt werden sollte, baldmöglichst vorzunehmen und nebst den in jeder Finanzperiode vorgekommencn Veränderungen den betreffenden Rechenschaftsberichten in ihren-summarischen Ergebnissen künftig bcizulegcn, indem die Kam mern zugleich die Erwartung aussprechen: daß nicht bloö das, von dem Finanzministerium verwaltete Staats vermögen, sondern auch die zum Ressort des Kriegsministeriums