11. Vorlage über die Bewilligung von Staatsmitteln zur Sicherung und Aufrechterhaltung des Betriebes in den von drei aufeinanderfolgenden Mißernten in den Jahren 1924, 1925 und 1926 betroffenen Teilen der sächsischen Landwirtschaft. Eingegangen am 21. März 1927. Nr. 189 a 8t. X. I. Dresden, am 21. März 1927. An den Herrn Landtagspräsidenten. Die ungünstigen Witterungsverhältnisse während der Sommermonate des vergangenen Jahres haben die Ernteerträgnisse der sächsischen Landwirtschaft fast in allen Teilen des Landes, sowohl beim Körner- wie beim Hackfruchtanbau sehr erheblich beeinträchtigt, zumal die Ernte nicht nur nach der Menge, sondern auch nach der Güte weit hinter einer Normalernie zurückgeblieben ist. Die Folgen dieser Mißernte wirken sich aber in ganz be sonders fühlbarer Weise in denjenigen Landesteilen aus, die schon in den Jahren 1924 und 1925 hintereinander infolge Dauerregens während der Ernteperiode erhebliche Ernte ausfälle zu erleiden hatten. Es sind dies die Distrikte des Erzgebirges und Vogtlandes in einer Höhenlage von durchschnittlich 450 m und darüber. Die Hilfe, die die Staats regierung mit Genehmigung des Landtages durch die in der Vorlage Nr. 163 vom 16. De zember 1924 vorgesehene Belieferung mit Saatgut und Düngemitteln gegen Stundung des Kaufpreises den betroffenen, Landwirtschaftsbetrieben leisten wollte, ist im wesent lichen nicht zur Auswirkung gekommen, weil die mit dieser Hilfe erzeugte Ernte im Herbst 1925 abermals durch Dauerregen beeinträchtigt worden war. Trotzdem hat die Regierung von einer allgemeinen Hilfsmaßnahme zur Sicherung der Frühjahrsbestellung 1926 ab sehen zu sollen geglaubt und sich darauf beschränkt, denjenigen Teilbetrag der vom Land tag im Jahre 1925 bewilligten Kreditmittel, der damals nicht in Anspruch genommen worden war, mit Genehmigung des Landtages vom 16. März 1926 (Beschluß Nr. 613) zur Be willigung von sogenannten Umstellungskrediten zur Förderung der Grünlandwirtschaft zu verwenden, während im übrigen wegen der Ernteausfälle 1925 nur Steuererleichte rungen sowie Stundung der an sich am 31. Dezember 1925 fällig gewesenen Saatgut- und Düngemittelkredite bewilligt worden sind. Nachdem aber durch die dritte Mißernte des Jahres 1926 die Landwirtschaftsbetriebe dieser Gebirgsgegenden aufs neue schwer betroffen und in ihrer Eristenzmöglichkeit erheblich gefährdet worden sind, ist es nicht zu umgehen, auch für die Sicherung der Frühjahrsbestellung 1927 erneut eine außerordentliche staatliche Hilfsmaßnahme in die Wege zu leiten. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß im Herbste 1926 auch die Kartoffelernte gerade in den Gebieten, in denen die Kartoffel eine erhebliche Rolle im Wirtschaftsbetriebe spielt, von mehr oder weniger großen Ausfällen betroffen ist und ferner, daß viele Landwirte des Gebirges im Herbst 1926 das durch Witte rungsschäden in seiner Güte beeinträchtigte Getreide für die Wintersaaten benutzen mußten,