21. Borlagc, den Erwerb von Gelände für die Technische Hochschule in Dresden betreffend. Eingegangen am 17. Juni 1927. Nr. 381s 8t. K. I. Dresden, den 17. Juni 1927. An den Herrn Landtagspräsidenten. Als die Regierung um die Jahrhundertwende den Plan zur Erwerbung des von der Berg-, George-Bähr-, Helmholtz- und Mommsenstraße umschlossenen Hochschulgeländes faßte, ging sie von der Annahme aus, daß es möglich sein werde, alle Bauten der Technischen Hochschule dort zu vereinigen. Man war überzeugt, für die baulichen Bedürfnisse dieser Hochschule auf lange Zeit hinaus Vorsorge getroffen zu haben. Die ungeahnte Entwicklung der Technik in den vergangenen Jahren, die starte Zunahme der Studierenden und die Verlegung der Ausbildung der Volksschullehrer an die Hochschulen haben jedoch das Raum bedürfnis der Technischen Hochschule gegen früher so gesteigert, daß von einer Vereinigung sämtlicher, dem Hochschulbetrieb dienenden Gebäude auf dem fraglichen Gelände keine Rede mehr sein kann; ja es wird schon in absehbarer Zeit auch nicht mehr genügend Platz für die unvermeidlichen Erweiterungs- und Neubauten der technischen Institute bieten. Die Sicherung weiteren Geländes bedeutet daher eine Lebensfrage für die Technische Hochschule. Da das Gelände nördlich der Eeorge-Bähr-Straße und südlich der Mommsenstraße be- baut ist, das noch nicht bebaute Gelände westlich der Helmholtzstraße zum großen Teil zur Erweiterung des Landgerichtsgebäudes am Münchner Platz benötigt wird, eine Ausdehnung der Hochschule aber endlich auf das weiter nach Westen zu gelegene Gelände den Hochschul betrieb infolge der weiten Entfernung von den Gebäuden am Bismarckplatz empfindlich stören würde, kommt nur noch das östlich der Bergstraße am Zelleschen Weg gelegene noch unbebaute Gelände für eine Erweiterung der Technischen Hochschule in Frage. Es ist daher der Erwerb eines im Durchschnitt 200 m tiefen Geländes in Aussicht genommen, das im Süden vom Zelleschen Weg, im Westen von der Radetzkystrahe und im Osten von einem Fußweg begrenzt wird, der vom Zelleschen Weg auf die Zschertnitzer Höhe führt. Dieses Gelände würde den unschätzbaren Vorteil bieten, daß es sowohl von den Gebäuden am Bismarckplatz als auch den Instituten auf dem mehrfach genannten Gelände an der Eeorge- Bähr-Straße bequem zu erreichen und nicht weit von dem Pädagogischen Institut entfernt ist, also für den Hochschulbetrieb denkbar günstig liegt. Die Möglichkeit, dieses Gelände für Zwecke der Technischen Hochschule sicherzustellen, darf trotz der Finanznot des Staates unter keinen Umständen verpaßt werden. Denn, wenn jetzt ein Erwerb dieses Geländes nicht zu stande kommt, so besteht die große Gefahr, daß es schon in nächster Zeit der privaten Be bauung, die gerade in den letzten Jahren in dem dortigen Stadtteil stark eingesetzt hat, er schlossen wird und für eine Erweiterung der Technischen Hochschule verloren ist. Auch nur Landtag 1927. 21. 1