4 der Kammer über die Rechtfertigung jener Abweichungen Seiten der Staatsregierung. Diese Abweichungen, die theils aus den bereits erwähnten Verhältnissen her vorgegangen und insbesondere auch in der Ausscheidung transitorischer Bewillig ungen bestanden, konnten auch bei der weiteren Vereinbarung des Budgets für 18ZA nicht vollständig getroffen werden, und so wird es erklärlich erscheinen, daß viele Correcturen übrig blieben und die Prüfung der Vorlage deshalb ihre besonderen Schwierigkeiten hatte, was auch für die Umfänglichkeit dieses Berichts als eine Entschuldigung gelten dürfte. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen zu dem Rechnungswerke selbst über gehend, sei nur noch erwähnt, daß man cs für zweckmäßig hält, der formellen Anordnung der Vorlage thunlichst zu folgen, um dadurch eine Vergleichung zu er leichtern. 1. Den Voranschlag betreffend. Unter Bezugnahme auf das Vorausgeschickte ist nach stattgehabter Prüfung der Unterlagen und der einschlagendcn Verhandlungen des Landtags 18^ zu bestätigen, daß lant Berechnung auf S. 8 der Vorlage eine Bewilligung des Staatsaufwands mit 19,938,931 Thlr. für das Jahr 1867, 26,742,114 - für die Jahre 1 8 ß ß, 46,681,045 Thlr. 8a. für die ganze Finanzperiode feststeht, welche durch 34,814,874 Thlr. Staatseinkünfte, 1 1,866,171 - Zusatz aus den Beständen, 46,681,045 Thlr. ihre Deckung finden sollte. H. Abschluß der Fiuanzperiode in Einnahme und Ausgabe. Gegenüber der Bewilligung von 34,814,874 Thlr. — Ngr. — Pf. betrugendieStaatseinkünfte in Wirklichkeit: 41,213,902 - 24 - 9 - mithin^ 6,399,028 Thlr. 24 Ngr. 9 Pf. mehr, wie aus den Mittheilungen auf S. 9 flg. der Vorlage ersichtlich ist. Die Staatsbedürfnisse erforderten aber statt der ctatisirten 46,681,045 Thlr. — Ngr. — Pf. in Wirklichkeit: 54,062,325 - 1 Mithin 3^2 80 Thlr. 8 Ngr. 7 Pf. mehr,