Q. Zweiter Nachtrag zu dem Beriwte der ersten Deputation der zweiten Kammer über das Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend. Eingegangen den 30. October 1872. (König!. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 427 flg. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil. z. III. Abth. 3. Bd., S. 267 flg. Nachtrag zu diesem Berichte, ebendaselbst S. 293.) Nachdem die Deputation durch die erst nach Fertigstellung ihres Hauptberichts eiugegangeneu Anträge des Abgeordneten Haberkorn (Nr. 15 7) bereits zur Erstatt ung eines Nachberichts (S. 293 bis 296) genöthigt gewesen, hat sie bei dem Wiederzusammentritte der Kammern abermals eine Reihe von Anträgen desselben Herrn Abgeordneten vorgefunden (Nr. 174), welche die früheren zum Theil er gänzen und vervollständigen sollen, zum Theil aber auch dieselben modificiren oder gänzlich zurücknehmen. Die Deputation hat sich auch mit diesen neueren Anträgen eingehend be schäftigt, ist aber zu einem wesentlich anderen Resultate, als schon bei denen unter Nr. 157, nicht gelangt. Die Deputation in ihrer großen Majorität kann sich, den Anträgen des Abgeordneten Haberkorn, den früheren wie den neueren, gegen über, soweit dieselben das ganze Princip des Gesetzes alteriren und ein völlig anderes an dessen Stelle setzen, nur entschieden ablehnend verhalten. Nur ein Mitglied der Deputation, Abgeordneter Sachße, trennt sich in dieser Beziehung von der Mehrheit und schließt sich den Anträgen des Abgeordneten Haberkorn an, sieht aber von Erstattung eines Sondergntachtens ab und behält sich vor, seine abweichende Ansicht mündlich bei der Berathung im Plenum zu begründen. Beilage zur dritten Abtheilung, 74 3. Band.