Ff. Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer über die Ludwig'schcn Anträge, die Verwendung der Schwestern der christlichen Liebe im Josephinenstifte betreffend. Eingegangen den 29. November 1872. Aer Abgeordnete Ludwig hat in der 37. Sitzung der zweiten Kammer dieses Landtags am 19. Februar 1872 folgenden unter Nr. 52 gedruckten Antrag gestellt: Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der ersten Kammer die Königliche Staatsregierung ersuchen, schleunigst dafür Sorge zu tragen, daß der Cvngregation der Schwestern der christlichen Liebe als einem geistlichen Orden nicht länger durch Ueberlassung der Verwaltung einer Erziehnngs- und Unterrichts anstalt Aufnahme im Königreiche Sachsen gewährt werde, und in der 38. Sitzung folgenden, noch nicht zum Druck gelangten Antrag: Die Kammer wolle beschließen: eine außerordentliche Deputation von 7 Mitgliedern zu ernennen, welcher der Antrag des Abgeordneten Ludwig: „das Josephinenstift rc. betreffend," zur Berichterstattung überwiesen wird. Von den beiden obigen Anträgen hat der Abgeordnete Ludwig den zweiten zurückgezogen, worauf von der Kammer am 20. Februar dieses Jahres die ganze Angelegenheit der dritten Deputation znr Berichterstattung überwiesen worden ist. Die Deputation hatte nun, da aus dem zweiten Anträge hervorgeht, daß der Abgeordnete Ludwig mit der in seinem ersten Anträge erwähnten Erziehungs- und Unterrichtsanstalt das Josephinenstift in Dresden gemeint hat, die Entsteh- Beilage zur dritten Abtheilung, i 0 5 3. Band.