und der Gewerbe- und Personalsteuer andererseits bestehende Verhältniß ein gesetzlich geregeltes, zu Recht bestehendes und daher als ein gerechtes anzunehmen sei, was ohne Veränderung der Gesetzgebung selbst auch nicht verändert werden dürfe. Die Minorität schlägt daher vor: 8. den Antrag der jenseitigen Deputationsminorität zu genehmigen. (Landt.-Acten, Beilage zur III. Abth. 2. Bd. S. 18.) Wegen dieser Zuschläge ist eine Petition von Rath und Stadtverordneten zu Dresden eingegangen, dahin gehend, daß dem Vorschläge der Minorität der jen seitigen Deputation beigetreten werden möge. Die Deputation schlägt vor: 9. diese Petition durch die zu fassende« Beschlüsse so als erledigt anzusehen. Weiter beantragt die Deputation, dem jenseitigen Kammerbcschlnsse beizu treten und IO. den Zusatz aus den verfügbaren, soweit nöthig durch besondere Credit maßregeln zu verstärkenden Beständen des mobilen Staatsvermögens im Betrage von 5,779,349 Thlr. zu genehmigen, ferner II. Budget des Staatsaufwandes. Allgemeine Staatsbedürfnisse. Pos. 2. a) zu Verzinsung der Staats^ und Finanzhaupt- cassenschulden 868,349 Thlr. I). Departement des Innern. - 22. s) zur Betheiligung des Landes an der Pariser Ausstellung 60,000 - - 26a. zur Vergütung der Kriegsschäden .... 2,500,000 Departement der Finanzen. '35. zur Creation neuer Cassenbillets . . . . 90,000 Militär Departement. ' 39/61. zu Reorganisation und Vermehrung der Armee 3,500,000 0- Departement des Cultus und öffentlichen Unterrichts. '65. zu einem neuen chemischen Laboratorium bei der Universität Leipzig 50,000 - Seitenbetrag 7,068,349 Thlr.