L. Vorbericht der zweiten Deputation der ersten Kammer zum Allerhöchsten Decrete Nr. 62, die Budgetvorlage auf die Jabre 1868 und 1869 betreffend. Eingegangen am 25. November 1867. (König!. Decret, die Budgetvorlage betreffend, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd., S. 457 flg. Lorbericht der zweiten Deputation der zweiten Kanimer, Beil, zur IH. Abth. 2 Bd., S. 19 flg. Protokoll der zweiten Kammer vom 21. November 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer, S. 1092 flg.) Durch Ständische Schrift vom 18. December 1 866 ist genehmigt worden, daß die Budgetsätze der Finanzperiode 18AA auch für das Jahr 1867 Geltung behalten sollten. Das ordentliche Budget erstreckt sich daher nur auf die Jahre 1868 und 1869. Angesichts der obenerwähnten Bewilligung hatte die unterzeichnete Deputation kein Bedenken, auf die Berathung des vorliegenden Budgets eiu- zugehen. Entspricht dasselbe in seiner Gestalt und Eintheilung auch den früheren, so sind doch wesentliche Theile desselben der ständischen Cognition entzogen, wie in der Einnahme der größere Theil der indirecten Steuern und die Postnutzungen, im Ausgabebudget die Abtheilung kV (Militäretat). Die Aufgabe der unterzeichneten Deputation erleichtert sich daher um so mehr, als die übrigbleibenden Positionen des Ausgabebudgets gegen das letzte Budget nur geringe Veränderungen ergeben. Positionen 25 und 2 6 des Einnahmebudgets werden so lange ausgesetzt bleiben müssen, erstere, bis über das Decret vom 30. October dieses Jahres (über- weitere Abänderung und Ergänzung der Gewerbe- und Personalsteuer) Beschluß Beflage zur zweiten Abtheilung, 2 2. Band.