9 c. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Abtheilung des Ausgabebudgets, Ausgaben in Bezug auf den Norddeutschen Bund betreffend. Eingegangen am 29. November 1867. (Königl. Decret, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd., S. 457 und 476 flg. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abth. 2. Bd., S. 29 flg. Protokoll der zweiten Kammer vom 23. November 1867. Mittheilungen der zweiten Kammer, S. 1123 flg.) Am Staatsbudget für die Jahre 18^ waren unter Position 75 als Bei träge zu den Ausgaben des Deutschen Bundes 35,000 Thlr. gefordert; gegenwärtig werden unter derselben Position aber unter dem Titel: Ausgaben in Bezug auf den Norddeutschen Bund, 1,545,490 Thlr. überhaupt, also 1,510,490 Thlr. mehr postulirt. Unter dem Hinweis auf die der Budgetvorlage beigegebcnen Erläuterungen unter 0., insbesondere aber auf die ausführlichen Mittheilungen in dem Berichte der zweiten Deputation der zweiten Kammer, kann sich die unterzeichnete Depu tation auf folgende kurze Bemerkung beschränken. Nach Artikel 7 0 der Verfassung des Norddeutschen Bundes sind die Bedürf nisse des Bundes, soweit sie nicht durch gemeinschaftliche Einnahmen gedeckt wer- Beilage zur zweiten Abtheilung, Z 2. Band.