15 In der letztvergangenen Finanzperiode bezifferte sich diese Ausgabe auf 57,000 Thlr., einschließlich 7000 Thlr. transitorischem Aufwande; es erscheint also ein Mindererforderniß von 10,833 Thlr. Die unterzeichnete Deputation nimmt auch hier auf die Erläuterungen auf Seite 716 der Budgetvorlage Bezug, aus welcher hervorgeht, daß die Gesandt schaften zu Loudon und Lissabon, das Generalconsulat zu Loudon, die Agentur in Rom und die Generalhandelsagentur in Neapel gänzlich eingezogen, dagegen Etats rhöhungen für die Legationssecretaire zu Wien und Paris eingetreten sind. Sie verweist ferner auf die Seite 23 des Berichts der zweiten Deputation der zweiten Kammer zu lesende Erklärung der Herren Regierungscommissare, daß in den jetzt schon nicht zu verkennenden Bemühungen, die möglichsten Verminderungen der Ausgaben bei dieser Position herbeiznführen, fortgefahren werden soll und sieht ebenso, wie die berichterstattende Deputation der anderen Kammer, davon ab, gegenwärtig, wo eine gemeinsame Vertretung des Norddeutschen Bundes durch Bundesgesandte noch nicht besteht, auch nicht zu übersehen ist, ob bei Einschlagung anderer Wege wirkliche Ersparnisse für die Staatscasse erreicht werden können, Anträge auf weitere Einziehung von Gesandtschaften zu stellen. Nach dem Vorgänge der zweiten Kammer, welche diese Position gegen 13 Stimmen genehmigt hat, rathet die Deputation deshalb an: Pos. 7 3 mit 38,200 Thlr. etatmäßig und 7,967 - transitorisch, 46,167 Thlr. in 8a. zu bewilligen. Unter Pos. 74a. Gesandtschaftsspesen und Extraordinaria sind statt in der abgelaufenen Finanzperiode 11,300 Thlr., gegenwärtig und nach Einziehung zweier Gesandtschaften nur 10,000 Thlr., mithin 1300 Thlr. weniger postulirt worden. Mit Rücksicht darauf, daß erfahrungsmäßig in den letzten Jahren eine weit geringere Summe zur Verwendung gekommen ist, hat die zweite Kammer unter stillschweigend erklärtem Einverständnisse der Staatsregierung nur 5000 Thlr. etatmäßig bewilligt.