L. Gericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Abtheilung des Ausgabebudgets, die allgemeinen Staatsbedürfnisse betreffend. Eingegangen den 30. Januar 1868. (Königl. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 464 und 561 flg. Bericht der zweiten Deputation zweiter Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur Hl. Abth. 2. Bd., S. 33 flg. Protokoll und Mittheilungen derselben vom 26. November 1867.) Zur Bestreitung der allgemeinen Staatsbedürfnisse werden für jedes der beiden Jahre 1868 und 1869 5,033,974 Thlr. normalmäßig, 181,529 - transitorisch, .^215,503 Thlr. erforderlich. Im Vergleiche mit dem Voranschläge auf die Jahre 1864, 1865 und 1866 ergiebt dies einen Zuwachs von 857,777 Thlr., in der Hauptsache bedingt durch die Vermehrung der Staatsschuld, deren Ver zinsung und Tilgung. Das Gesammtpostulat ist von der zweiten Kammer in deren 6 1. öffentlichen Sitzung allenthalben unverkürzt genehmigt worden, und die unterzeichnete Depu tation hat nach auch ihrer Seits bewirkter sorgfältiger Prüfung der Vorlagen der geehrten ersten Kammer die ebenmäßige Genehmigung anzuempfehlen. Pos. 1, zu Unterhaltung des Königlichen Hauses, giebt zu besonderen Bemerkungen keinen Anlaß; die Deputation beantragt daher, unter Hinweis auf die ausführlichen Erläuterungen bei den Specialetats Seite 561 der Budgetvorlage: Beilage zur zweiten Abtheilung, 7 2. Band.