3« Pos. 33^., Münzverwaltung, gab zu keiner Erinnerung Anlaß und erfordert keine Bewilligung. Pos. 34 a., Akademie für Forst- und Landwirthe zu Tharandt, tritt mit einem Mehrerforderniß von nur 120 Thlr. auf, da den Erhöhungen von 720 Thlr. Ersparnisse von 600 Thlr. gegenüberstehen. Das Mehrpostulat betrifft im Wesentlichen Lehrkräfte, welche der Forstabtheilung zum Nutzen ge reichen. Die Deputation steht daher nicht an, die Berwilligung mit 13,770 Thlr. normalmäßig zu empfehlen. Zu dieser Position waren mehrere Anträge sowohl von der jenseitigen Depu tation, als von einzelnen Kammermitgliedern gestellt worden, welche aber sämmt- lich abgelehnt wurden. Zu leugnen ist es nicht, daß durch die 1861 erfolgte Verwerfung des Reorganisationsplanes dieser Anstalt der landwirthschaftlichen Abtheilung ein Zustand der Unsicherheit zugeführt worden ist, der sich in immer geringerer Frequenz derselben deutlich abspiegelt und dringend das Ende dieses Provisoriums fordert. Die Deputation wäre daher mit einem bestimmten Anträge hervorgetreten, fände sie sich nicht durch die Erklärung des Königlichen Commissars in jenseitiger Kammer (Protokoll und Mittheilungen der zweiten Kammer vom 29. Januar 1 868) vollständig beruhigt, da selbige im Wesentlichen ihre Ansicht wiedergiebt. Pos. 34b. Bergakademie zu Freiberg. Obgleich die Frequenz auch dieser Anstalt eher im Ab- als Zunehmeu ist, so glaubte die Deputation im Interesse der Wissenschaft und des altbewährten Rufes dieser weltberühmten Anstalt ihre Zustimmung zu den Erhöhungen nicht verweigern zu dürfen. Sie betragen bei den Nr. 4, 5, 7, 8, 15, 16 und 17: 1950 Thlr. normalmäßig und 950 - transitorisch, denen Verminderungen bei Nr. 4 und 6 mit 250 Thlr. normalmäßig und 400 - transitorisch gegenübertreten.