Erster Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über Staatsbudget I-, Staatseinkünfte, Nutzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten. (Pos. 1 bis 22.) Eingegangen am 7. Februar 1868. (Königl. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 459 flg. Bericht der zweiten Kammer, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. 2. Bd-, S. 45 flg. Protokoll und Mittheilungen derselben vom 27. Januar 1868.) DaS gegenwärtig vorliegende Budget umfaßt nur die zwei Jahre 1868 und 1869, nachdem bereits im Anfänge dieses Landtags beschlossen worden ist, daß nach Inhalt der Ständischen Schrift vom 18. December 1866 für das Jahr 1867 die Ansätze der Finanzperiode 18JA in Geltung bleiben sollten. Die Berhältnisse, welche für diese Abweichung von langjährig bestandenen Einricht ungen maßgebend waren, sind der geehrten Kammer noch in frischem Andenken. Eine Folge dieses Umstandes ist es, daß die außerordentlichen Ausgaben, welche in diesen zwei Jahren auftraten, nur auf zwei Jahre vertheilt werden und nicht wie früher auf drei Jahre. Die Abtheilung I., Staatseinkünfte, bietet noch eine andere wesentliche Ver änderung im Vergleiche mit den früheren Budgetaufstellungen, indem die Pos. 9: Postuutzungen, - - 11: Telegraphennutzungen, - - 13: Salznutzungen, gegenwärtig ganz ausfallen und somit sich dem directen Einflüsse unserer Stände versammlung vollständig entziehen. Die allgemein bekannten Einrichtungen des Norddeutschen Bundes haben in mehreren Zweigen des Staatshaushalts bedeutend höhere Ausgaben herbeigeführt; Beilage zur zweiten Abtheilung, i 0 2. Band.