58 Nr. 9. Zur Entschädigung an die Stadtgemeinden für die Uebernahme zur Unterhaltung von innerhalb derStädte gelegenen fiScalischen Pflaster- und Straßenstrecken: 60,000 Thlr. transitorisch. Die Gründe, welche für Verwilligung dieses neuen transitorischen Postulats sprechen, befinden sich im jenseitigen Berichte S. 19 0 und man erlaubt sich des- halb, auf denselben zu verweisen. Die zweite Kammer hat hierbei auf Vorschlag ihrer Deputation folgenden Antrag angenommen: „Die Königliche Staatsregierung zu ermächtigen, zur Entschädigung an Stadtgemeinden für Uebernahme zur Unterhaltung von innerhalb der Städte gelegenen fiscalischen Pflaster- und Straßenstreckcn bis zum Be trage von 120,000 Thlr. aus den Beständen der Staatscasse zur Ver wendung zu bringen und darüber nächstem Landtage specielle Rechenschaft vorzulegen." Da« ganze Postulat hat somit au« dem vorliegenden laufenden Budget zu verschwinden und ist als eine Art Bcrechnungsgeld anzusehen. Da sich die unterzeichnete Deputation außer Stande sah, diese Position speciell zu prüfen, indem es sich für den Augenblick nicht übersehen läßt, was in den vielen einzelnen Fällen eigentlich gebraucht werden wird, so rechtfertigt sich nach Ansicht der Deputation der obige, von der zweiten Kammer gefaßte Beschluß vollständig und man rathet daher an: demselben beizustimmen. Bei Pos. 85 b., für Wegebauunterstützungen an Communen und private Grund besitzer, werden 40,000 Thlr. normalmäßig postulirt, welche zur Genehmigung empfohlen werden. Eine bei dieser Position mit zur Berathung gelangte Petition der Gemeinde Naundorf, über deren wesentlichen Inhalt S. 192 des jenseitigen Berichts zu-