64 Auf Seite 467 der Budgetvorlage ist ersichtlich, daß bei den Positionen 1 6 3., b., e. Erhöhungen von zusammen 33,924 Thlr. auftreten, daß dagegen 2,471 - bei den Positionen 13, 14 und 18 in Abgang zu bringen gewesen sind, so daß sich also die obigen 31,453 Thlr. in 8a. als der wirkliche Mehraufwand herausstellen. Die Deputation wird Gelegenheit nehmen, bei den betreffenden Positionen auf die Einzelheiten, soweit nöthig, zurückzukommen, will aber schon hier nicht unerwähnt lassen, daß die zweite Kammer in ihren am 10. Januar und 26. Februar dieses Jahres abgehaltenen öffentlichen Sitzungen auf Grund der von ihrer Finanzdeputation erstatteten sehr eingehenden Berichte die von der Staats regierung gestellten Postulate allenthalben und einstimmig bewilligt hat. Bevor jedoch die unterzeichnete Deputation sich den einzelnen Ausgabepositio nen zuwendet, hat sie noch Folgendes vorauszuschicken: I. Die berichterstattende Deputation der anderen Kammer hat die Frage auf geworfen, ob überhaupt und wie weit wohl das vorliegende Justizbudget durch die den Ständen neuerdings zur Erklärung zugegangenen Gesetzentwürfe, die Einführ ung des Instituts der Geschwornengerichte betreffend, berührt und dessen Abänder ung nothwendig werden möge? Sie hat diese Frage aber wiederum auf sich be ruhen lassen, nachdem von Seiten der Herren Regierungscommissare erklärt worden ist, daß solche von ihnen zur Zeit mit Sicherheit nicht beantwortet werden könne und daß der durch Einführung der Geschwornengerichte verursachte etwaige Mehraufwand vor der Hand noch sich jeder Quantificirung entziehe. Auch die unterzeichnete Deputation hat sich in der Ansicht vereinigt, daß für jetzt von einer weiteren Verfolgung dieser Frage Umgang genommen werde, viel mehr vorerst das Ergebniß der Berathungen jener Gesetzentwürfe zu erwarten sei. Gelangen diese letzteren zur Annahme und machen sich bei endlicher Einführung von Geschwornengerichten unvorhergesehene Ausgaben nothwendig, so werden solche in dem dereinstigen Rechenschaftsberichte nachgewiesen, die dann jedenfalls voll ständig zu übersehenden Erfordernisse aber bei Aufstellung und Vorlegung des künftigen Etats berücksichtigt werden müssen. II. Bei der allgemeinen Berathung des vorliegenden Etats in der zweiten Kam mer sind von dem Herrn Abgeordneten Schreck folgende fünf Anträge gestellt worden: