die gleichen Summen wie früher zu den Besoldungen der Seite 586 flg. speciell genannten Beamten, ingleichen zur Deckung von Verlagöverlusten, sowie als Dis positionsquantum zu Gratificationen und Unterstützungen postulirt worden sind. Gegen die erneuerte Einstellung aller dieser Posten in das Budget geht der De putation ein Bedenken nicht bei. Was aber diejenigen Unterpositionen betrifft, bei welchen Neuerungen auf treten, so ist zu erwähnen, daß unter den Nummern 6 und 11 6600 Thlr. resp. 2550 Thlr. mehr erfordert werden, um die Zahl der Bezirks- gerichtsräthe von 100 auf 106, die der früher schon etatisirten Assessoren aber von 60 auf 63 zu erhöhen. Auf Seite 586 und 587 sind die Gründe ausführlich dargelegt worden, aus welchen sich sowohl diese hier beantragten, als auch die weiter nuten bei den Nummern 13 und 14 zu referirenden Vermehrungen der Zahl der Cassen- officianten und der Gerichtsexpedienten nothwendig machen. Sie beruhen in der Hauptsache aus den unleugbaren Thatsachen, daß die Bevölkerung des Landes in stetigem Wachsthume begriffen und daß durch den gleichmäßig sich steigernden Ver kehr auch die den Justiz- und Verwaltungsbehörden obliegenden Geschäfte sich fort und fort vermehren. Die Deputation konnte bei eingehender Prüfung aller hier einschlagenden Verhältnisse diesen Gründen ihre Anerkennung nicht versagen, und so wenig sie überhaupt den von dem Justizministerium beantragten Vermehrungen der Beamten seines Ressorts widersprechen kann, so vermag sie auch insbesondere die hier in Aussicht genommene Erhöhung der Zahl der Gerichtsräthe und der Assessoren nicht zu Widerrathen. Auch die ausgeworfenen Gehaltssätze von durchschnittlich 1100 Thlr. bei den Gerichtsrächen und von 850 Thlr. bei den Assessoren findet die Deputation den normirten Gehalten der übrigen Beamten gleicher Kategorie entsprechend. Ganz gleiche Verhältnisse finden bei Nr. 13 und dem Postulat? von 1960 Thlr. für acht neue Anstellungen von Cassenoffi- cianten statt. Auch hier sind auf Seite 587 und 588 die Gründe der Nojh-, Wendigkeit so überzeugend auseinandergesetzt, die neuen Gehaltsansätze aber so normirt Wochen, daß sich von der Deputation keine Ausstellung dagegen erheben läßt. Beilage zur zweiten Abtheilung, 1 5 2. Baud.