85 Pos. 22 6. Zu Berichtigung von Wasserläufen sind 6000 Thlr. normalmäßig, d. i. 700 Thlr. Zuwachs, 1750 Thlr. transitorisch, d. i. 1750 Thlr. Zuwachs, in Ansatz gestellt. Pos. 22 k. Für die NormalaichungScommission sind 2000 Thlr. normalmäßig, wie früher, stipulirt. Diese drei Unterabtheilungen werden, was 2 2 6. betrifft, unter Hinweisung auf die im jenseitigen Berichte S. 218 flg. ersichtlichen Details über die tran sitorische Erhöhung, unverändert zur Annahme empfohlen. Ehe man sich nun zu den Pos. 23, 24, 25 wendet, ist die hohe Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß diese drei Hauptpositionen in ihren zahlreichen Unterpositionen einer veränderten Aufstellung unterworfen worden sind. Man hat die zahlreichen unter diesen drei Positionen etatisirten StaatSan- stalten und Einrichtungen in drei Hauptkategorien gebracht: Sicherheitspolizei, Medicinalwesen und Wohlfahrtöpolizei, während dies früher nicht der Fall war. Pos. 23. Sicherheitspolizei. Pos. 23a. Für das Communalgardeninstitut sind postulirt 3200 Thlr. normalmäßig. Die Deputation der zweiten Kammer hatte sich hierbei mit der Frage be schäftigt, unter Hinweisung auf die laut Beilage V. zum jenseitigen Berichte be reits in zwölf Städten stattgefundene Sistirung dieses Instituts, ob die Belastung der Staatscasse mit diesem Aufwande durch den Nutzen dieses Instituts noch fernerhin zu rechtfertigen sei. Sie war bei ihrer Berathung zur Berneinung dieser Frage gekommen und hatte demzufolge ihrer Kämmet vsrzuschlagtn: