4 Nachweis des infolge der Reorganisation der Armee außer der nach der Ständischen Schrift vom 1 1. December vorigen Jahres noch für das laufende Jahr giltigen bisherigen Jahresbudgetsumme des Militärdepartements dem Kriegsministerium zu Deckung deS außerordentlichen Bedarfs für die Armee noch erforderlichen Betrags von 3,500,000 Thlr. Nach einem ungefähren Ueberschlage würde der ordentliche Geldbedarf für die laufende Unterhaltung der Armee bei deren erhöhten Friedensstande auf das ganze Jahr 1867 circa 3,769,948 Thlr. betragen und diese Summe sich auf die verschiedenen Positionen des Militär budgets, wie in der Beilage aufgeführt, vertheilen. Da indeß die Reorganisation der Armee nur erst mit dem 1. April dieses Jahres ins Leben getreten ist, so werden von der gedachten Summe auf daS I. Quartal nur 574,294 Thlr. als der Bierteljahresbetrag der für das Jahr 1866 bewillig- ten Budgetsumme von 2,297,175 Thlr. und auf die Zeit vom 1. April bis mit ult. December nur 2,827,461 - als die drei Viertheile der Summe von 3,769,948 Thlr. und demnach nur als Gesammtbedarf zur laufenden Unterhaltung der Armee für das Jahr 1867 in Ansatz zu bringen sein. Hierzu der ungefähre außerordentliche Bedarf von: 1,269,302 Thlr. zu Anschaffung von Waffen rc. laut Beilage 8., 1,1 l. 2,000 - zu Anschaffung von Bekleidungs-, Ausrüstungs- und Pferde- Equipagestücken laut Beilage 6. und 224,000 - für circa 1400 Dienstpferde der zwei Ulanenregimenter. 6,04 7,057 Thlr. 8a. 8u. des Gesammtbetrages zur laufenden Unterhaltung der Armee und zu außergewöhnlichen Anschaffungen. Hiervon ab die für 1866 bewilligte, auch noch aus das laufende Jahr giltige Budgetsumme von 2,297,175 - ergiebt einen Mehrbedarf von 3,749,882 Thlr. in 8u.