12 jenigen jungen Thiere anzusehen, welche im ausgeschlachteten Zustande, jedoch ein schließlich des Kopfes, des Geschlinges, des Gekröses und der Leber, nicht über 100 Zollpfund wiegen. ci) Span- und Saugferkel sind steuerfrei, wenn fie nicht mehr als 20 Zoll pfund wiegen. e) Eingeschmolzenes Fett von Rindern und Schafen, sowie die nachweislich nur zum Gewerbegebrauche bestimmten Fettsorten unterliegen der Uebergangs- abgabe nicht. Was schließlich die Zuschläge zu den directen Steuern betrifft, so konnte die Deputation denselben noch weniger entgegentreten, wenn sie einmal das Bedürfniß einer Steuererhöhung anerkannte. Sie ist auch einstimmig über den Gesammt- betrag derselben, nur über die Vertheilung, wie sie im Decrete Nr. 57 S. 434 angenommen ist, konnte man sich nicht einigen. Ueber die Frage sich eingehend zu verbreiten, ob die Grundsteuer zur Gewerbe- und Personalsteuer in einem richtigen Verhältnisse stehe, hielt sowohl die Depu tation wie die Staatsregierung nicht an der Zeit, man würde damit ein Princip zur Erledigung bringen müssen, über welches die Ansichten oft diametral aus einandergehen, und es würde hierzu ein Zeitraum gehören, welcher den jetzt ver sammelten Ständen nicht zu Gebote steht, zumal beim Wiederzusammentritt der Kammern, wo denselben ohnehin ein neues Budget vorgelegt werden muß, wohl die Erledigung dieser Frage unvermeidlich werden wird. Die Mehrheit der Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Seiler, Heinrich, Uhlemann und dem unterzeichneten Referenten, ging deshalb bei Beur- theilung dieser Steuererhöhung von dem Gesichtspunkte aus, daß man sich jetzt nur ans den Standpunkt des zeitherigen Usus stellen müsse, wolle man überhaupt diese Angelegenheit so schnell als möglich zur Erledigung bringen, ohne jedoch damit den gewählten Modus als ein richtiges Princip anzuerkennen, von welcher Ansicht auch die Staatsregierung, nach der Erklärung des Königlichen Negierungs- commissars, ausgeht. Auch sie will durch den gewählten Vertheilungsmodus keineswegs ein bestimmtes Princip ausgesprochen haben. Die Regierung schlägt als Zuschlag 2 Pf. pro Steuereinheit und eines vollen Jahresbetrages bei der Gewerbe- und Personalsteuer vor. Beim Landtage 18^ schlug dieselbe ebenfalls 2 Pf. pro Steuereinheit, aber einen ganzen Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer vor. Sowohl die allgemeine Debatte hierüber, als auch die specielle, gaben sattsam den Beweis, wie heftig der Kampf schon damals unter den Vertretern verschiedener Interessen