entbrannte, doch genehmigte man zuletzt einstimmig den Steuerzuschlag in der ge forderten Höhe, ohne daran besondere Anträge zu knüpfen. (Landt.-Mittheilungen 18^ II. Kammer, 2. Bd. S. 1537 flg.) Beim außerordentlichen Landtage 1859 wurden abermals Steuerzuschläge verlangt und zwar 1 Pfennig pro Steuereinheit und ein halber Jahresbetrag der Gewerbe- und Personalsteuer. (Landt.-Acten 1859, I. Abth. S. 57 flg., Landt.-Mittheilungen II. Kammer S. 17 flg.) Die zweite Deputation ging jedoch nicht vollständig darauf eiu, empfahl viel mehr in Folge längerer Verhandlungen der Kammer einen Bermittelungsvorschlag, welcher dahin ging, daß statt eines halben Jahresbetrags der Gewerbe- und Per- sonalstener nur desselben zu entrichten sein sollten. Man wich auch damals dem Principstreite, welcher schon innerhalb der Deputation angeregt wurde, aus, ge nehmigte den Vorschlag und so blieb die brennende Frage, unter der Verwahrung, daß auch die damalige Genehmigung kein Präjudiz für die Erledigung derselben sein solle, ungelöst. Uebrigens war dieser Bermittelungsvorschlag damals wesentlich durch die, die Gewerbtreibenden drückende Handels und Geldkrisis motivirt. Auf Grund desselben hat die Regierung diesmal ihre Proposition gemacht und da einmal beim Wiederzusammentritt des Landtags ein vollständig neues, resp. revidirtes Budget aufgestellt werden muß, so dürfte es Wohl dann an der Zeit sein, auf die Streitfrage einzugehen und dieselbe zur endgültigen Erledigung zu bringen. Die Minorität der Deputation, bestehend aus den Abgeordneten Dr. Hertel, Müller und Mammen, erkennt das Verhältniß der Bertheilung des Steuer zuschlags bei den directen Steuern nicht an, sondern wünscht eine Erhöhung der Steuerzuschläge bei der Grundsteuer und eine entsprechende Abminderung bei der Gewerbe- und Personalsteuer. Die Gründe hierfür hat dieselbe in einem Separatgutachten sub O dem Berichte beigegeben. Uebrigens steht auch sie auf demselben Standpunkte, daß durch ihren Vorschlag, welcher lediglich ein Ver mittelungsvorschlag sein soll, die Principfrage nicht erledigt und durch denselben ebensowenig wie durch den Vorschlag der Majorität ein Präjudiz für die künftige Entscheidung geschaffen werden soll. Nach alledem empfiehlt die Majorität der Deputation die in der Regierungs vorlage unter Pos. 23 und 24 postulirten Zuschläge in der geforderten Höhe nach 2 Pf. von jeder Steuereinheit und eines vollen Jahresbetrags der Gewerbe- und Personalsteuer der Kammer zur Annahme.