V. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über das Königliche Decret Nr. 113, die Erhöhung der bei der Posi tion für Justizneubauten eingestellten Summe von 20,000 Thlr. auf 30,000 Thlr. betreffend. (Zu Pos. 1 6 e. des Ausgabebudgets.) Eingegangen am 31. März 1868. (König!. Decret, Landt.-Acten, I. Abth. 4. Bd., S. 1 flg.) Bereits in dem vorgelegten Budget für die Jahre 1868 und 1869 unter Pos. 16 e. der Ausgabe, Seite 466, waren als Dispositionsquantum zu dring lichen Justizneubauten 20,000 Thlr. jährlich postulirt. Beide Kammern haben auf Anrathen ihrer Deputationen diesen um jährlich 5000 Thlr. erhöhten An satz durch übereinstimmende Beschlüsse vom 10. Februar und 19. März dieses Jahres bewilligt. Mittelst des Allerhöchsten Decrets unter Nr. 113 vom 14. Februar dieses Jahres ist obiges Postulat nachträglich nicht unerheblich erweitert worden, indem behufs nöthiger Neubauten für die Gerichtsämter in Hainichen, Wilsdruff, Lengefeld, Burgstädt, Johanngeorgenstadt und Herrnhut eine Er höhung des obigen Postulats von 20,000 Thlr. jährlich auf 30,000 Thlr. jährlich beansprucht wird. In dem Berichte über Abtheilung 6. des Budgets, das Departement der Justiz betreffend, mußte von der Deputation zu Pos. 16 e. anerkannt werden, daß die Räumlichkeiten vieler Untergerichte hinsichtlich ihrer Gestaltung und ihres Umfanges viel zu wünschen übrig lassen. DaS Vorhandensein von Mängeln, die der Abhülfe dringend bedürfen, wird nun in einer den: Allerhöchsten Decrete Nr. 113 angefügten Beilage unter O speciell dargelegt hinsichtlich der gerichts amtlichen Localitäten in den oben bezeichneten sechs Städten. Darnach be findet sich 1. in Hainichen das Gerichtsamt miethweise im 2. und 3. Stockwerke des dortigen Rathhauses. Es enthält keinen Platz für einen dort nöthigen Beilage zur dritten Abtheilung, Hz 2. Band.