421 Eine Aenderung in 88 3 und 4 ist dabei nicht erforderlich gewesen, außer in Betreff des in § 3 ersichtlichen Citats, welches der neuen Fassung des § 2 angepaßt worden ist. Die Deputation nimmt keinen Anstand, die Genehmigung des Entwurfs zu dem Finanzgesetze in der den vorstehenden Bemerkungen gemäß abgeänderten, nachstehend unter O beigedruckten Form hiermit zu beantragen. Dresden, den 16. Mai 1868. Die zweite Deputation der zweiten Kammer. vr. Hertel, Referent. Heinrich. Seiler. Uhlemann. Müller (Chemnitz). 66*