37 F. Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über Abtheilung L. des Ausgabebudgets, das Gesawmtministerium nebst Dependenzen betreffend. Eingegangen am 26. November 1867. (König!. Decret, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd., S. 457 und 576 flg.) Abgedachte Abtheilung des Ausgabebudgets ist in allen Positionen den Bewillig ungen für die Jahre 1864 bis 1866 gleich. Da nun auch in Bezug auf das jenige Ministerium, dessen Kosten in dieser Budgetabtheilung etatisirt sind, das Gesammtministerium, sowie bezüglich seiner Dependenzen (Cabinetscanzlei, Ordens- canzlei, Hauptstaatsarchiv, Oberrechnungskammer) seit letzter Verwilligung Ver änderungen nicht eingetretcn sind, so hat die Deputation gegen die Ansätze des gedachten Budgettheils Ausstellungen nicht zu machen gehabt. Nur zu Pos. 10 Nr. 7 hat sich dieselbe, und zwar namentlich mit Rücksicht auf die Blatt 145 des Budgets für 1864 bis 1866 zu lesende, die baldige Vollendung der Säch sischen Quellensammlung in Aussicht stellende Bemerkung über Stand, Plan und Vollendungszeitpunkt dieses Unternehmens, mit der Königlichen Staatsregierung in Einvernehmen setzen zu müssen geglaubt. Letztere hat darauf zu erkennen gegeben, daß, wie auch von Seiten des Herrn Regierungscommissars bei Berathung des betreffenden Budgettheils im Jahre 1864 der damaligen Kammer erklärt worden ist, gedachte Bemerkung auf einer bei Abfassung des Budgets vorgekommenen irr- thümlichen Auffassung beruht habe und die Vollendung des wichtigen, allgemein sehr günstig beurtheilten Werkes noch geraume Zeit in Anspruch nehmen werde. Auch hat die Regierung über das bisher Gelieferte ebenso, wie über das noch zu verarbeitende Material, ingleichen über dessen Anordnung und Umfang der Depu- Beilage zur dritten Abtheilung, tz 2. Band.