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Sächsische Volkszeitung : 24.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191902244
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19190224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19190224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-24
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 24.02.1919
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M ov > g, .24,.«-- < 45.. Beschluß besagt, daß jedem Staatsbürger das Recht zu steht, Waffen zu.tragen. La» nach Koburg abzutrans- pirtierende Bataillon Nr. 05 sollte ein eigenes gothaisches Heer ft) bjsden. Weimar. L4. Febr. Der Krieg mit Gotha scheint ist von Gotha aus darum gebeten worden, Vertreter nach dort -u entsenden, um den Abschluß der Verhandlungen zu beschleunigen. Sympathiestreik in Gpanda«. Berlin, 23. Febr. Eine am Sonnabend nachmittag stattgefundene stark besuchte Versammlung der fast nur ouS Unabhängigen und Kommunisten bestehenden Arbeiter der Spandauer Gewehrfabrik beschloß, am Montag in einen Sympathiestreik einrutreren, um den Generalstreik un Ruhrgebiet neu zu beleben. Die Lage i« Rahrrevier Bottrop, 23. Februar. Heute vormittag ist das westfälische FreiwilligenkorpS Lichtschlag hier eingezogen. Die Stadt ist vollstänoig in der Hand der Regierungstruppen und militärisch gegen Slerkrade und Oberhausen, die Haupt sitze der Spartakisten, gesichert. Bottrop, 23. Februar. Der Führer der Sparta- kisten Fnldzennak wurde festgenommen, al» er im entgegen gesetzten Sinne der bereits von ihm anerkannten Waffen. Mstandsbedingungen auf die Menge einzuwirken suchte, v-ytz der ai'.fgczwungerien Waffenabgabe fand man bet ihm rwch einen schweren Revolver vor. Als er zur Untersuchung ins Gefängnis gebracht werden sollte, widersetzte er sich dem Posten. Es kam zu einer Schießerei, wobet Fuldzennak sein Leben einbüßte. Ri ünster, 23 Februar. Das Generalkommando teilt mit: Die gestrige Sitzung der A.- und S.-Näte des Jndü- striegebictes hat die Waffenstillstandsbedingungen des General kommandos angenommen, dessen wesentliche Punkte sind: Einstellung des Generalstreiks, Waffenabgabe, ungehinderte Dbett der Militär- und Zivilbehörden sowie Pressefreiheit. Es bleibt abznwarten, vd und inwieweit Spartakus besonders auch in Düsseldorf diese Bedingungen erfüllt. Die Negie- rurigsouppen stehen jedenfalls bereit, in das Industriegebiet einzumarschieren, falls die Bedingungen nicht restlos durch- geführt werden. Die Regierung ist fest entschlossen, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, sondern unter all-.n Umständen im Industriegebiet auch für die Zukunft Ordnung zu schaffen. Der neue Entwurf der endgültigen Reichsverfassuna. Weimar, 22. Februar. Der neue Entwurf der endgültigen Reichsverfassung, Lee sich in wesentlichen Punkten von dem von einigen Blät tern schon veröffentlichten. Entwürfe unterscheidet, ist soeben Len Ajtgliedem der Nationalversammlung zugegangen und wird am Montag vom Neichsministcr Dr. Preuß in der Nationalversammlung eingebracht und begründet werden. Ter neue Entwurf leitet die Verfussnng des Deutschen Reiches mit den Worten ein: „Das deutsche Volk, geeint in w'.uen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich ans der Grundlage der Freibeit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, den inneren und äußeren Frieden zu sichern und den so zialen Fortschritt zu fördern, hat sich diese sreistaatliche Verfassung gegeben." Doir den in acht Abschnitten niedergelegtrn N8 Artikels sind säe ewntlichsten: Erster Atffckn'E. Das Reich ,,»d seine Gliedstaaten. A r iel 1 TaS Reichsgebiet besteht aus den Ge bieten d. bisherigen deutschen Gliedstaaten, wivre aus den Gebieten, deicr. Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungs- rechtes Ausnahme in das Reich gewährt und die durch ein Reichsgefeh «ungegliedert werden. Tie Neichsfarbe ist sänvaiz- rot-ge!d. Artikels Di« Staatsgewalt ist beim Volke. Artikel 3. Die allgemein anerkannten Regeln, des Völkerrechts gelten als bindender Bestandteil des deutschen Neicht-rechtS. Artl el 4. Die Beziehungen zu den auswärtigen Staaten sind in Gesetzgebung und Verwaltung ausschließlich Sach« de? Reiches. In Angelegenheiten, deren Regelung Ler Landesgesetzgebung znsteht, können die Gliedstaaten mit auswärtigen Staaten Verträge schließen. Die Verträge be dürfen der Zustimmung des Reiches. Artikel 5. Die Verteidigung de-S Reiches zn Lande rmd zu Wasser und in der Luft ist Reichssache. Artikel 7 besagt ir. a.: Tie Gesetzgebung über das Zollwesen ist ausschließlich Sache des Reiches. Artikel 10. Neichsrecht bricht Landesrecht. Artikel 11 gestattet bei Streitfällen aus Artikel 10 die Anrufung eines obersten Gerichtshofes des Reiches. Artikel 16. Tie deutschen Gliedstaaten sind be rechtigt, sich zum Zwecke der Bildung größerer, leistungs fähiger Gliedstaaten im ganzen oder in Teilen zusammen- zuschließen. Artikel 16. Jeder Gliedstaat muß eine frcistaatliche Landesverfassung haben, nach der die Volksvertretung in all- gemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen von Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Ver hältniswahl gewählt wird und nach der die Landesregierung des Vertrauens der Volksvertretung bedarf. Artikel 17 sicht bei Verfassungsstreitigkeiten inner- halb eines Gliedstaates, der kein Gericht zur Erledigung der artiger Streitigkeiten besitzt, dis Entscheidung des Staats- gcrichtshofes für daF Deutsche Reich vor. Artikel 18. Zur Vertretung der deutschen Glied staaten bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches wir- ein Reichsrat gebildet. Artikel 10. Das Stimmrecht der Glieüstamhur ijn Reichsrate ist von der Zahl ihrer Einwohner nach Lllgtzgahe der jeweilig letzten Volkszählung abhängig. Grundsätzlich entfällt auf 1 Million Landeseinwohner eine Stimme. Ei» Ueberschnß von inehr als einer halben Million wird einer vollen Million gleichgerechnci. Gliedstaaten, deren Ein-« wohnerzahl mindestens eine halbe Million beträgt, haben je eine Stimme. Kein deutscher Gliedstaat darf mehr als ein Drittel aller Stimmen führen. Wenn Deutschöstecreich sich dem Deutschen Reiche anschließt, erhält es das Recht der Teilnahme am Neichsrat mit einer seiner Einwohnerzahl entsprechenden Stiminenzahl. Bis dahin nimmt es niit be ratender Stimme teil. Artikel 26. Gegen die vom Reichstage beschlossenen Gesetze steht dem Neichsrate Einspruch zn. Kommt eine Uebereinstimmnng zwischen Reichstag und Neichsrat nicht zustande, so kan der Reichspräsident über den Gegenstand der Meinungsverschiedenheit eine Volksabstimmung l-erbei- führen. Zweiter Abschnitt. Tie Grundrechte des deutschen Volkes. Artikel 28. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleichberechtigt. Artikel 20. Die Angehörigen jedes Gliedstaates haben in allen anderen Gliedstaaten die gleichen Rechte und Pflichten, wie die eigenen Staatsangehörigen. Artikel 3 0. Es besteht Glaubens- und Estwissene- freiheit. Artikel 31. Die Knust, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Unterricht in den öffentlichen Volks schulen soll unentgeltlich sein. Artikel 32. Jeder Deutsch«- bat das Recht, sich durch Wort, Schrift, Druck oder Bild frei zu äußern, soweit keine strafrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Artikel 3 3. Alle Deutschen hghen das Recht, sich ohne besondere Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versam- mein oder Vereine zu bilden. Artikel 34. Tie Arbeitskraft steht unter dem be sonderen Schube de? Reiches. Artikel 36 bis 37 sichern die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit, der Wohnnna und des Eigentums zu, die nur aus Grund von Gesetzen beschränkt werden können. Dritter Abschuitt. Der Reichstags. Artikel 43. Die Wahlperiode für den Reichstag dauert drei Jahre. Artikel 41. Die Mitglieder des Reichstags dürfen n'cht durch Aufträge gebunden werden. Artikel 45. Der Reichstag versammelt sich im >ll gemeinen in jedem Jalnw ain I. Mittwoch des November am Sitze der Reichsregicriing. Artikel 60. Der Reichstag hat das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Verpflich tung, Untcr'uchilNgsauSschiisse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Alle Gerichts- und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu feisten; die Akten de' Behörden sind ihnen ans Verlangen vorzulegen. Vierter Abschnitt. Der Reichspräsident und die Reichs rcgirrnng. Artikel 63 betagt u. a.: Der Reichspräsident hat das Recht, völkerrechtlich zu vertreten, Bündnisse und andere Ver träge mit ans eärtigen Mächten einzugeten. Krwgsei t! i- rungen und Fneoens'chluß erfolgen du'ch Reichs,'.?, em Artikel 1. Ter Reichspräsident wird vom ainzeu deutschen Volke gewällt. Wählbar ist, wer d.s 46 Lebens jahr vollendet hat und seit mindestens zehn Jahren Deut scher ist A rtikei 7 2 Das tz int des Re'chspräsidenw , daue't 7 Jahre sinne Wiede,Wahl ist zulässig. Vor Al-lavs der Frist kann >"' Reiärspr isi.-cnt aus Ant ag der- Reichs! rg-r ^urch eine P«>lkcabsriin»i!» g abge'etzt norden. A r : i k e l 7 0. Ter icbstag ist zur Ankla na Hebung gegen den Ncick)spräsidentc». den Reichskanzler und dieRcichs minister vor dem Staatsgerichtshof ermächtigt, daß sie ckn.t- hqftermeise die Neiclwocrsi.sinng oder ein Reichs«:-'.'tz nestelst haben. Der Antrag muß von mindestens 100 Mitglieder» des Reichstags unterzeichnet sein und bedarf der Zustim mung von 2/si der gesetzlichen Mitgliederzahl. Fünfter Abschnitt. Das Finanz- und Hnndelc-wesc». Artikel 80. Deutschland bildet ein Zoll- und Han- delsgebiet, umgeben von einer gemeinschaftlichen Zollgrenze. Sechster Abschnitt. Das Verkehrswesen. > Artikel 86. Das Post- und das Telegraphenweseu einschließlich des Ferusprecbwesens sind in Gesetzgebung und Verwaltung ausschließlich Sache -cs Reiches. Artikel 0 0. Aufgabe des Reiches ist es, die dem all gemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen in Staatsverrval- tung zu übernehmen. Artikel 1 0 6 besagt u. a.: Alle deutschen Kausfahrtes- schiffe bilden eine einheitliche Handelsmarine. Siebenter Abschnitt. Die Rechtspflege. Artikel 100. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Achter Abschnitt. Schlußbestimmungen. Artikel 116. In Bayern, Seichten, Württemberg, Baden, Hessen, Bremen und Hamburg verbleibt es Hinsicht- lich der Erhebung und Verwaltung der Zölle »ad Ver brauchssteuern bei der Vorschrift des Artikels 36 Absatz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871. Deutsches Reich Die Gemeiadewahleu i» Groß-Berlin. Berlin, 23. Februar. Die Wahlbeteiligung bei den Stadtverordnetenwahlen in Groß-Berlin war durchschnittlich um 25 Prozent geringer als bei den Wahlen zur preußischen LandeSversammlung. Am meisten haben cingebüßt an Sttmmenzahl die MehrhcitSsozialdemokraten und die rechts stehenden Parteien, während die Demokraten und Unab- -hängigen am besten abgeschmttrn haben. Die M«h>'-- foziakdemokraten erhielten in Berlin »a«t> r-en erlö-.si..„ Feststellungen 233685 Stimmen, die Unabhä'.g icui l^12> l dt« Demokraten 00801, die Deuischnulionalcn 0700 Zentrum 207 21 uns dir Deutsche "olk-pan i 20- 4 Stimmen. N«h»»ogs»ittel für Drxtschlong Amsterdam, -rs. F viuac. Nach dem „Algemi .n Handelsblad" meldet der „Daily Telegraph" aus Paris, daß der interallierle Rat far Lebensmiltetverwrom: mst Hilfeleistung bereits 8" uOO Tonnen Speck und 6000Tm » ,i kondensierte Milch nach D-utick-and abgeschtckl hat Die Tschrchengefohr. ES «ehren sich die Berichte von Truppenversckicbunge der Tschechen nach der 'chtesicchen LanbeSg-enze. Vor all >» deuten verschiedene Meldungen aus starke Tcuppenawamm- lungen um die Graslckafl Gwtz hin. Ans Weira Anz.ich n lassen sich Schlüsse auf cin offensives Vorgehen der T'chechon gegen deutsches Gebier noch nicht ohne weiteres ziehen. I doch muß mit eimm ftlcmn Vorgehen immer acrechnek werden. Unser Grenzschutz wurde entsprechend vtimehst Die Loge im Osten. LIbau, 23. Februar. Lettische Front. Der Tag ver lief ruhig. Dem feindlw, n Arlilleriesener bei S munde» am Nachmittag des 21. folgte kein Angriff. NichliäoOcd werden vom 21. Erkundiuigsvoistütze gegen Tnschki u»d Essern gemeldet, bei denen dem Gegner schwere Verlust- ->« gefügt wurden. Bei Tiis.vki wurden 36 Tote gezählt; eigene Verluste 1 Toter, 7 Ve,mundete, 4 Vermißte, bacunie, 1 Offizier. Berlin, 22. Februar. Heber die Soge u> srer Trupven an der Front von Polen wird berichtet: Unsre Truppen sind nach Bekanntgabe der Demarkationslinie tn ihrer bisherigen Hauptstellung srehengeblieb.n. Jede Off.nstrtzew.gung ist eingestellt. Die polnischen Truppen haben sich bisher nn die festgesetzte Demarkationslinie nicht gehalten. Von allen Teilen der Front gehen Meldungen über herausfordernde feindliche Patrouittenläugkeu und feindliche Angriffe em. Es ist selbst versiändl'ch, daß unsere Tnippen jed.S polnische Vorgeh«n mir Waffengew.sit verhindern, solange die DeinarkaNonsttnie nicht endgültig seststehl. Reise rrichsdeutschcr Abgeordneter nach Wie». Wien, 24. Februar. In dieser Woche werden von der Nationalversammlung in Weimar Vertreter der Demo kratischen Partei, der deutschen VolkSparlei und der Deutsch nationalen VolkSparlei »ach Wien kommen, um mit den bürgerlich-freiheitlichen Abgeordneten der deut'ch-österreichischen Nationalversammlung wegen des Anschlusses dieser Abgeord neten an die genannten Fraktionen nach den« Anschluß Deutschöst-rreich» an Deutschland Fühlnng zu nehmen. Selbsttestimmungsrecht für Elsaß Lothringen. Weimar. 2L. Februar. Tie Pressevereinigniig bei der Nationalversammlung in Weimar hat folgende Kundgebung für das Selbstbestimmung-recht der Elsaß-Lothringer be schlossen: „Wir verlangen feierlichst, daß den Elsaß-Loth ringern das von der gesamten Welt als Grundgesetz der künftigen Völkergemeinschaft anerkannte LelbstbentmmiingS- reckt nicht versagt werde Mit der ganzen deutschen Presse treten wir dafür ein, daß di« Bevölkerung Elsaß-Lothringens in vollkommen freier Aastimm» g den endgültigen Beschluß über ihre staatUSe Zukunft fasten kann. Wir erheben un sere Stimme dafür, daß die freie Entscheidung des elsaß- lothringischen Volkes für alle Nationen maßgebend sein muß." Aus dem ''Ausland Straßenkämpfe in Pcaz Prag, 23. Februar. Hier fanden heute während tzeS ganzen Tage- sehr schwere Kämpfe statt. Die Kommunisten bemächtigten sich der meisten öffentlichen Gebäude. Stu denten und Volkswehr nahmen den Kampf mit ihnen auf. Sie drangen in die Stadt ein und haben bi» zur Stunde bereits den größten Teil der von den Kommunisten besetzten Gebäude wieder gesäubert. Di« Streikbewegung in England. Land»«, 22. Februar Die Bergarbeiter der den jchlcdenen Distrikte haben sich nach einer Reuter-Meldnng den bisherigen Meldungen zufolge mit Überwältigender Mehrheit für den Sneck ausgesprochen. Lloyh Ge«rge er- k'drte. daß die Regie'-rr-q augenblicklich für die Bergwerke verantwortlich sei. Wenn es zu einem Konflckl käme. ürde eS nicht wie früher ein Streit zwischen Bergiverks- bcsttzern und Bergwerksarbeitern, sondern zwischen einer Industrie und dem gesamten Staate sein. Im Hinblick ans di- geringen Kc>hleno»rräie würde es bald zu einem vollständigen SOllst-md der Industrie kommen. Es sei steter, daß dis Arbeiterklasse in allen Ländern den Völker» bv'id unterstütze, weil er Streitigkeiten durch Verhandlung-'« und nicht durch Gewalt schlichten wolle. Zunächst müsse ein Tribunal errichtet werden, um die Tatsachen zu unter suchen. Dieses Tribunal müsse da» vertrauen der Berg- arbeiter und des gesamten Landec besitz»«. Aus Stadt und Land Dresden, 21. Februar Ivt» Die Wendcnbewegung. Bautzen, 22 Februar. Der Nationalrat veranstaltete am Sonnabend in den »ronensälen eine Kundgebung, die von zirka 2000 Personen besucht war. Der frühere Land- tagSabgeordnete Barth, der soeben von der Pariser Friedenskonferenz zurückgekehrt ist, berichtete über seine Er folge bei den Verbündeien Er sprach zunächst über die bereits bekannten Forderungen des wendischen National rates. ging dann aus die Pariser Konferenz über und de- tonte, daß die Aussichten überaus günstig seien. Die V«r- bündetenkonsereuz habe ihm zugestchert, daß den Lavsitzco
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