Nach diesen Bestimmungen betragt die von der Oberlausttz bei Einzahlung ihrer Beitrage in Anrechnung zu bringende Summe Dreihundert und Einen Thaler — - — - an Auslösungen und Einhundert Vier und Fünfzig Thaler — - —- an Reisekosten, zusammen Vierhundert Fünf und Fünfzig Thaler. —- —- Wie nun wegen der zugebilligten Auslösungen, Reisekosten und deren Zurechnung, sowie wegen der Einzahlung der Eingangs erwähnten 2000 Thlr. — - — - zu dem ge dachten Kostenfond sowohl an die Commission, als auch an das Obersteuer-Collegium Verfügung ergehet; also machen Allerhöchst- und Höchstdiefelben den getreuen Standen Ihre Entschließung in Vorstehendem gnädigst bekannt, und geben ihnen zugleich Veran lassung, cs wolle nunmehro wegen des von der Oberlausttz zu den von den getreuen alt- erbländischen Standen bewilligten Summen zu leistenden Beitrags endliche Vereinigung und Abrechnung getroffen werden. Ihro Königl. Majestät und Königl. Hoheit verbleiben der getreuen Landschaft mit Huld und Gnaden wohl bcigcthan. Dresden, den 29. Marz 1831. Anto n. Friedrich August/ H. z. S. Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Iänckendorf. I). Johann Daniel Merbach. Allerdurchlauchtigster rc. und Durchlauchtigster rc. rc. Ew. rc. haben uns unter dem 10. Juli d. I. die von den getreuen Standen des Markgrafthums Oberlausttz wegen ihres Beitrags zu dem bei dem Landtage 182-4. für die Vorbereitung eines neuen Grundsteuer-Systems verwilligten Kostenbeträge einge- rcichte Erklärung nebst deren Beilage in Abschrift zuzufertigen und unfern gehorsamsten Bericht darüber zu erfordern huldreichst geruhet, was wir unseres Orts dabei zu bemer ken haben möchten. In Gemäßheit dieses allerhöchsten Anbcfohlnisses ermangeln wir nicht, Folgendes pflichtschuldigst vorzutragen: Die Stände der Oberlausttz erwähnen in ihrer Erklärung, daß ste wegen Vorberei tung eines neuen Grundsteuer-Systems seit dem Jahre 1824. mehrere nicht unbedeu-