tage besage der Commissionsactcn vom 17. August 1826. bis 18. Decembcr 1829. au Z44 Thlr. - - — - zu gewahren seyn, und zwar um somehr, da ohnehin in allen Steuerangelegenheitcn Auslösung der Verfassung gemas zu gewahren ist, dieselbe auch insbesondere in Rücksicht der am vorigen Landtage gewählten Deputaten in dieser Maaße stattfindet, auch überdies die Casse zu Bezahlung derselben vollkommen vermö gend ist, sobald nur die Einzahlung der in der ständischen Schrift vom 8. Juli d. I. zum Behuf dieser Angelegenheit anderweit ausgesetzten 2000 Thlr. —- —- allergnä- digst angeordnet seyn wird. Was aber die unter obigen 933 Thlr. 11 gr. 3 pf. enthaltenen 30 Thlr. 23 gr. 9 pf. als Auslösung und Reiseaufwand für die Provinzial-Deputaten der Oberlausitz, den Stiftsverwcfcr von Kiefenwetter und Senator Elker in Zittau betrifft, welche un ter 9. und 14. der anher mitgetheilten Rechnung der Stände in Ansatz gebracht worden sind, so dürften solche, wie wir, die erbländischen Mitglieder der Commission, dafür halten, um deshalb in Wegfall zu bringen, und von Seiten der Oberlausitzer Steuer-Lassen zu übertragen, deshalb aber dieser Betrag noch zu der Grundsteuer- Casse anher einzuzahlen seyn, da auch die Deputaten der einzelnen Kreise, von Seiten der Kreislande, ungeachtet sie dem Vermessungs- und Abschätzungsgeschäft hin und wieder ebenfalls beigewohnt und Theil daran genommen haben, obbemerkte Vergütung aus dem gemeinsamen Fond für das beabsichtigte neue Grundsteuer-System keineswegs bezogen haben. Da aber der oben angegebene, von Seiten der Oberlausitz noch zu gewährende, auch bereits geleistete Betrag an 399 Thlr. 20 gr. 9 pf. sowie der nach obiger Darstellung noch zu gewährende Beitrag an 30 Thlr. 23 gr. 9 pf. keinesweges zu Deckung der dem von Hornemann unter dem 18. August d. I. aller- gnädigst ausgesetzten Vergütung von 400 Thlr. — - — - noch weniger aber zu Deckung des dem Abschätzung-Commissar Blochmann vorläufig bis Ende Juni künftigen Jahres bewilligten Gehalts an 66 Thlr. 16 gr. —- monatlich ausreicht, so haben wir, die Mitglieder von Seiten der Kreislande, und ich, der Kammerrath, hierbei nochmals ehrerbietigst auf Anordnung zu Auszahlung derjenigen 2000 Thlr. —- — - anzutragcn, welche in der oberwähnten Schrift vom 8. Juli d. I. als Bedarf zu Vor- bereitung-eines neuen Grundsteuer-Systems bereits ausgesetzt worden find, und zu welcher Lmmme, nach dem dermaligen Jnterimsfuße, die Steuer-Lasse der Kreis lande nach /ö 1800 Thlr. - - — -