1912 211. Schrift -er Prälaten, Grafen und Herren, so wie der Universität Leipzig, den Entwurf der Verfaffungsurkunde betreffend. Eingegangen den 21. Juli 1831. Mei-durchlauchtigster rc. Durchlauchtigster rc. ^-w. und Eiv. rc. haben die auf das allgemeine Beste abzweckendcn landesvaterli- chen Maasrcgeln und Einrichtnngen, vermittelst welcher Allerhöchst - und Höchstdwsel- ben unter den eingerrercncn außerordentlichen Zeitverhältmssen die dauerhafte Wohl- fabrt und Zufriedenheit des Ihrer Regierung untergebenen Volkes mit Gerechtigkeit, Mllde und Weisheit aufrecht zu erhalten und von neuem zu begründen gemeint sind, zur Kenntniß und Berathung Allerhöchst- und Höchstdero versammelten getreuen Stande gebracht und ihnen insbesondere den Entwurf der Verfaffungsurkunde für das König reich Sachfen, nebst den dazu gehörigen Unterlagen und Erläuterungen durch das Dccret vom 1. Marz d. I. zur Erklärung huldreichst mitgetheilt. Bei den deshalb in dem fnbmissest unterzeichneten Collcgio der Prälaten, Grafen und Herren nebst der Universität gepflogenen Vcrathungen hat es den Mitgliedern dieses Collegii nicht ent gehen können, wie schwierig eine durchgehends glückliche Lösung der vorliegenden, in mannichfaltigen Beziehungen problematischen Aufgabe seyn dürfte, an die Stelle der bisherigen, Jahrhunderte hindurch bestandenen und historisch begründeten Verfassung, unter deren Schutze, ihrer Mängel ungeachtet, Sachsen im Verhältnisse zu allen übri gen Staaten, bei dem Genuß einer erfreulichen, wenig beschränkten bürgerlichen Frei heit, eben sowohl zu einer hohen Stufe der Cultur und Intelligenz, als zu einer aus gezeichneten Gcwcrbthätigkcit und zu einem bedeutenden Wohlstände gelangt ist, nun mehr durch gemeinsames Einverständniß der bisherigen Stände eine neue, in so vielen wesentlichen Punkten ans anderen als den früheren Grundlagen ruhende Ordnung der Dinge mit dauerhaftem Erfolg ins Leben zu rufen; auch bei dieser tief eingreifenden Reform mit gleicher Unbefangenheit, sowohl die bisher erworbenen Rechte zu achten und die fernere Gewährleistung derselben zu sichern, als auch das von verschiedenen Seiten sich ausgesprochene Verlangen, fortan nach einer neuen auf Repräsentation des Volks gegründeten Verfassung regiert zu werden, vermittelst einer dem allgemei nen Vesten und den dabei einschlagenden Rechten möglichst entsprechenden Gestaltung