1714 welche in den Jahren 1805. und 1806. die Preuß. Truppen verpflegt haben, in Rück sicht der immirtelst cingetretcnen Besitzveränderungcn und der dadurch unmöglich gewor denen Ermittelung der eigentlichen Gläubiger unausführbar sich darsiellt, indem wir zu gleich bitten, diejenigen 20,000 Thlr. - - —- welche die preuß. Regierung zu Deckung der Ansprüche verschiedener Stiftungen im Herzogthum wachsen an das sogenannte Wei- daische Creditwesen bis zum Abschluß einer definitiven Uebcreinkunft innebehalten hat, nach erfolgter Regulirung dieser Angelegenheit an das Steuer-Aerarium auszahlen zu lassen. Unter diesem Betrage sind sonach auch die der Oberlausitz zukommenden Antheile an 17,255 Thlr. 8 gr. 5 pf. und 1163 Thlr. — - — - mit begriffen, indem wir, die Stände dieser Provinz, die an diese Gelder von den Gemeinden etwa zu machenden An sprüche zur Vertretung übernehmen, und uns nur Vorbehalten, wegen der für die Kriegs- Casse berechneten Compensationsposten an zusammen 2564 Thlr. 14 gr. 64 pf. gegen die wir einige Erinnerungen zu machen befinden, mit besonderer Vorstellung an die Kriegs-Verwaltungskammer uns zu verwenden. 2. ) Aus den Beständen des Steuer-Aerariums die anjctzt disponible Summe von 100,000 Thlr. —- —- indem bei der dringenden Nothwendigkeit die Brandversicher- ungscasse durch baare Vorschüsse oder durch Aufbewahrung nicht sofort zu realisirendcr Vergütungs-Certificate zu unterstützen, die Steuer-Credit-Casse jedesmal zur rechten Zeit mit den erforderlichen Geldmitteln zu versehen, und die Bewilligungssummen all monatlich zur Verfallzcit abzuführen, eine größere Summe nicht entbehrt werden kann, vorzüglich da mit dem laufenden Jahre die Einnahme des Steuer-Aerariums durch den Wegfall von 2 Pfennigen und 2 O.uatembern sich um 58,040 Thlr. 12 gr. 9 pf. ver mindert, mithin auf größere disponible Bestände ferner nicht mehr zu rechnen ist, so wie auch zu befürchten steht, daß der Ertrag in mehrern Steuerbranchen durch die allgemeine Stockung im Handel und Gewerbe und die überhand nehmende Nahrungslosigkeit nicht unbedeutend sinken dürfte. 3. ) Die Summe von 70,000 Thlr. —- — - von denjenigen 103,100 Thlr. —- — - welche nach dem erfolgten Uebertritt eines gleichen Betrags ausgeloster 4procentiger Obligationen in die neue Zprocentige Anleihe von der für Ostern 1831. zur Auszahlung bestimmten Summe, nicht verwendet werden können. Wir sind nämlich der Meinung, daß bei den gegenwärtigen Umständen, und um das Land, welches wohl mit Recht eher eine Verminderung der auf ihm lastenden Abgaben erwartet, als eine Vermehrung derselben befürchtet, nicht mit einer außerordentlichen Steuer zu belegen, und doch auch den mit Negocirung einer Anleihe verbnndenen Aufwand zu vermeiden, die in der nächst bevorstehenden Ostermesse zu bewirkende Auslosung der 4procentigen Landesschulden nicht um den vollen Betrag der durch Anmeldung ausgclostcn 4procentigen Obliga tionen zu Annahme von Zprocentiger Obligationen erlangten Mittel vermehrt, sondern nur eine Summe von 50,050 Thlr. mit Einschluß derjenigen 16,950 Thlr, —- — -/