2128 .7^ 216. Schrift, die Militaie-Magazin-Fuhren betreffend. Merdurchlauchtigster rc. Durchlauchtigster rc. Ew. K. M. uud K. H. haben uns mittelst Decrets vom 25. April d. I. zu erwägen ge geben : ob nicht den spannpflichtigen Unterthanen die von denselben nach §. 204. Th. 1. der neuen Ordonnanz bei Transporten von einem Magazin in das andere unentgeldlich zu leistenden Fuhren gänzlich zu erlassen, der dafür entstehende Aufwand aber, un ter dem Mehrerfordcrniß bei der Natural-Verpflegung der Armee zu berechnen feyn möchte? Die Gründe, die Ew. K. M. und K. H. bewogen haben, diese Angelegenheit an die Stände zu bringen, haben Allerhöchst- und Höchstdieselben uns in Folgendem eröffnet: es sey in Rücksicht der vorwaltenden örtlichen und sonstigen Verhältnisse eine durch gehends gleichförmige Beiziehung der Spannpflichtigen nicht immer thunlich gewe sen, daher die unentgeldliche Leistung jener Fuhren zu Beschwerden über ungleiche Vertheilung derselben, und über lokale Prägravationen Anlaß gegeben habe. Da mit nun diesen Beschwerden möglichst abgeholfen werde, erscheine es der Billigkeit und zur Schonung der beteiligten Unterthanen angemessen, daß die erwähnten Militair-Magazin-Fuhren künftig durch Vergütung aus den Militair-Fonds vom ganzen Lande übertragen werden. Insbesondere verdiene dabei beachtet zu werden, daß die Transporte aus einem Magazine in das andere, nicht zu den unbedingt nothwendigen Militair-Fuhren zu rechnen seyen, sondern hauptsächlich nur zu Erlangung wohlfeilerer Naturalien durch Aufkauf in günstigen Zeiten dienen. Da nun das hieraus hervorgehende Ersparniß allen Contribuenten des ganzen Landes zu Gute gehe, indem hierdurch ein wesentlicher Mehraufwand für die Naturalverpflegung, welcher von ihnen auf- zubringen sey, ganz vermieden oder doch sehr vermindert werde, so erscheine es der Billigkeit gemäß, daß zu den Mitteln, mit deren Hülfe ein solches Resultat erlangt werde, sämmtliche Contribuenten gleichmäßig beitragen, und nicht die Spannpflich tigen allein, und unter diesen wieder die an den Straßen zwischen den verschiedenen Magazinen seßhaften von dieser Last betroffen werden. Die landcsväterliche Absicht, welche sich in dieser allergnadigften Eröffnung aus spricht, mußte uns, die Stände, mit lebhafter Freude erfüllen. Wir konnten daraus er kennen, wie Ew. K. M. und K. H. beschäftigt sind, den durch die Ordonnanz herbeige-