2312 226. Dccret an die Landstände. Die Verstärkung der Dresdner Garnison betr. Eingcgangen den 31. August 1831. K. M. und des Prinzen Mitregenten, K. H., haben aus der ständischen Schrift vom 9. Juni d. I. zwar ersehen, aus welchen Gründen von den getreuen Standen die durch Decrct vom 6. Mal d. I. ihnen angesonnene Deckung des durch Erweiterung der Infanterie-Casernen, ingleichen durch Errichtung einer besonder» Cavallerie-Caferne in hiesiger Residenz entstehenden außerordentlichen Aufwands ab gelehnt und was in dieser Hinsicht von ihnen bemerklich gemacht worden ist. Da jedoch Allerhöchst und Höchstdieselben die Verstärkung der Dresdner Garni son, als fortdauernde Maasregel, allerdings für nothwendig und dringend erkennen, so haben Sie, der Fortstellung der diesfalls bereits begonnenen Baue und Einricht ungen Anstand zu geben, Bedenken getragen, vielmehr die Zahlung des dazu erfor derlichen Geldaufwands aus fiskalischen Lassen angeordnet. Se. K. M. und K. H. lassen solches den getreuen Standen hierdurch unverhal- ten seyn, uud verbleiben ihnen mit Huld und Gnade jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 31. August 1831. Anton. Friedrich August, H. z. S. 1^.8) Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Ianckendorf. Adolph von Weissenbach. 227. Deputario zur Revision des landschaftlichen Archivs.